Deutsche Tageszeitung - In Frankreich gilt Impfpflicht für Pflegepersonal und Feuerwehrleute

In Frankreich gilt Impfpflicht für Pflegepersonal und Feuerwehrleute


In Frankreich gilt Impfpflicht für Pflegepersonal und Feuerwehrleute
In Frankreich gilt Impfpflicht für Pflegepersonal und Feuerwehrleute / Foto: ©

In Frankreich gilt seit Mittwoch eine Corona-Impfpflicht für Pflegepersonal und Feuerwehrleute. Etwa 2,7 Millionen Mitarbeiter von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Pflege- und Rettungsdiensten sowie der Feuerwehr müssen nun mindestens mit einer Dosis geimpft sein. Vom 15. Oktober an ist eine doppelte Impfung nötig. Wer sich nicht daran hält, soll vom Dienst suspendiert werden und kein Gehalt mehr bekommen.

Textgröße ändern:

Voraussichtlich wird es nur in wenigen Fällen soweit kommen. In Altenheimen sind derzeit etwa 90 Prozent des Personals geimpft. Bei den privaten Altenheimen wird damit gerechnet, dass sich ein bis zwei Prozent der Mitarbeiter nicht impfen lassen wollen. Dort könnten etwa 3000 Arbeitsverträge suspendiert werden. In den Krankenhäusern haben etwa 88 Prozent des Personals die erste Impfdosis erhalten. Auch dort geht man von ein bis zwei Prozent Impfgegnern aus.

Präsident Emmanuel Macron hatte die Impfpflicht vor zwei Monaten angekündigt. Gesundheitsminister Olivier Véran betonte, dass es bei verdächtigen ärztlichen Attesten, die Betroffene von der Impfpflicht befreien, Kontrollen geben werde.

Gegen die Regelung waren in den vergangenen Wochen zehntausende Franzosen auf die Straße gegangen. Die Zahlen sind jedoch seit einigen Wochen rückläufig. Zu einer Demonstration vor dem Gesundheitsministerium, zu dem die Gewerkschaft CGT aufgerufen hatte, waren am Dienstag nur mehrere hundert Menschen gekommen.

Umfragen zufolge befürworten bis zu drei Viertel der Franzosen die Impfpflicht für das Gesundheits- und Pflegepersonal. Insgesamt sind inzwischen etwa 70 Prozent der französischen Bevölkerung geimpft.

(Y.Leyard--DTZ)

Empfohlen

Panamas Staatschef: Erdbeben ist eine "große Katastrophe"

Nach dem schweren Erdbeben in Panama hat der Präsident des mittelamerikanischen Landes, José Raúl Mulino, von einer "großen Katastrophe" gesprochen. "Die Katastrophe, mit der wir uns konfrontiert sehen, ist groß", sagte der Staatschef am Freitag (Ortszeit) vor Journalisten. Nach dem Beben der Stärke 7,7 gebe es Straßen, die "komplett eingestürzt" seien. Opfer wurden zunächst nicht gemeldet.

Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung fordert weltweite Abkehr von Todesstrafe

Inmitten von Kontroversen über Hinrichtungen in den USA hat der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Lars Castellucci (SPD), auf die Abschaffung der Todesstrafe überall in der Welt gedrungen. "Die Todesstrafe ist mit der Würde des Menschen unvereinbar, denn sie ist eine unmenschliche und besonders grausame Form der Bestrafung", erklärte Castellucci am Samstag zum Welttag gegen die Todesstrafe. Deutschland und alle anderen EU-Mitgliedstaaten lehnten die Todesstrafe "unter allen Umständen" ab.

US-Politiker und UNO fordern Verzicht auf geplante Liveübertragung einer Hinrichtung

In den USA wächst der Druck auf Verteidigungsminister Pete Hegseth, auf die angekündigte Liveübertragung der Hinrichtung eines zum Tode verurteilten Attentäters zu verzichten. US-Vizepräsident JD Vance äußerte am Freitag Zweifel und sagte, er werde sich einen Livestream nicht anschauen. Republikaner wie auch Demokraten im Kongress erklärten, eine öffentliche Hinrichtung erinnere an autoritäre Regierungen und Extremisten. Das UN-Menschenrechtskommissariat sprach von einer Art "Folter".

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

Textgröße ändern: