Deutsche Tageszeitung - Britische Polizei will weiter nicht zu legendärem Diana-Interview ermitteln

Britische Polizei will weiter nicht zu legendärem Diana-Interview ermitteln


Britische Polizei will weiter nicht zu legendärem Diana-Interview ermitteln
Britische Polizei will weiter nicht zu legendärem Diana-Interview ermitteln / Foto: ©

Ungeachtet neuer Vorwürfe gegen die Verantwortlichen will die britische Polizei weiter nicht zum Zustandekommen des legendären Fernseh-Interviews ermitteln, in dem Prinzessin Diana vor über 25 Jahren über ihre gescheiterte Ehe mit Thronfolger Prinz Charles sprach. Es gebe auch nach nochmaliger Prüfung "keine Beweise für Aktivitäten, die eine Straftat bedeuten", erklärte Scotland Yard am Mittwoch. Deshalb würden keine formalen Ermittlungen eingeleitet.

Textgröße ändern:

Die Polizei hatte bereits im März Ermittlungen zu dem Interview abgelehnt, das 1995 die Welt elektrisierte. Im Mai aber wurde ein Untersuchungsbericht im Auftrag der BBC veröffentlicht, der zu dem Schluss kam, dass der Journalist Martin Bashir die Prinzessin und ihr Umfeld getäuscht hatte. Auch die BBC als verantwortliche Rundfunkanstalt wurde scharf kritisiert.

Bashir hatte damals Dianas Bruder Charles Spencer gefälschte Kontoauszüge gezeigt, die scheinbar belegten, dass Mitarbeiter am Hofe dafür bezahlt wurden, Lady Di auszuspionieren. Daraufhin machte Spencer seine Schwester mit dem Journalisten bekannt - und Diana erklärte sich zu dem Interview bereit.

In dem denkwürdigen Fernsehinterview im November 1995 machte Diana Charles’ jetzige Frau Camilla indirekt für das Scheitern der Ehe verantwortlich: "Wir waren zu dritt in dieser Ehe", erklärte die Prinzessin einem geschockten Fernsehpublikum. Zudem gestand sie, selbst ebenfalls untreu gewesen zu sein. Die Ausstrahlung wurde damals von einer Rekordzahl von 22,8 Millionen Zuschauern verfolgt.

1996 ließen sich Lady Di und Prince Charles scheiden, im Jahr darauf starb Diana bei einem Autounfall in Paris. Ihr Ex-Mann heiratete seine Jugendliebe Camilla im Jahr 2005. Bashir trat kurz vor der Veröffentlichung des Untersuchungsberichts von seinen Funktionen bei der BBC zurück - nach eigenen Angaben aus gesundheitlichen Gründen.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Panamas Staatschef: Erdbeben ist eine "große Katastrophe"

Nach dem schweren Erdbeben in Panama hat der Präsident des mittelamerikanischen Landes, José Raúl Mulino, von einer "großen Katastrophe" gesprochen. "Die Katastrophe, mit der wir uns konfrontiert sehen, ist groß", sagte der Staatschef am Freitag (Ortszeit) vor Journalisten. Nach dem Beben der Stärke 7,7 gebe es Straßen, die "komplett eingestürzt" seien. Opfer wurden zunächst nicht gemeldet.

Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung fordert weltweite Abkehr von Todesstrafe

Inmitten von Kontroversen über Hinrichtungen in den USA hat der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Lars Castellucci (SPD), auf die Abschaffung der Todesstrafe überall in der Welt gedrungen. "Die Todesstrafe ist mit der Würde des Menschen unvereinbar, denn sie ist eine unmenschliche und besonders grausame Form der Bestrafung", erklärte Castellucci am Samstag zum Welttag gegen die Todesstrafe. Deutschland und alle anderen EU-Mitgliedstaaten lehnten die Todesstrafe "unter allen Umständen" ab.

US-Politiker und UNO fordern Verzicht auf geplante Liveübertragung einer Hinrichtung

In den USA wächst der Druck auf Verteidigungsminister Pete Hegseth, auf die angekündigte Liveübertragung der Hinrichtung eines zum Tode verurteilten Attentäters zu verzichten. US-Vizepräsident JD Vance äußerte am Freitag Zweifel und sagte, er werde sich einen Livestream nicht anschauen. Republikaner wie auch Demokraten im Kongress erklärten, eine öffentliche Hinrichtung erinnere an autoritäre Regierungen und Extremisten. Das UN-Menschenrechtskommissariat sprach von einer Art "Folter".

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

Textgröße ändern: