Deutsche Tageszeitung - Studie: Moderna-Impfung schützt besser vor schwerer Corona-Erkrankung als Biontech

Studie: Moderna-Impfung schützt besser vor schwerer Corona-Erkrankung als Biontech


Studie: Moderna-Impfung schützt besser vor schwerer Corona-Erkrankung als Biontech
Studie: Moderna-Impfung schützt besser vor schwerer Corona-Erkrankung als Biontech / Foto: ©

Laut einer US-Studie schützt der Impfstoff des Pharmakonzerns Moderna langfristig besser gegen schwere Corona-Erkrankungen als der Impfstoff von Biontech/Pfizer. Die am Freitag von der US-Gesundheitsbehörde Centers for Disease Control and Prevention (CDC) veröffentlichte Studie ergab, dass der Impfschutz von Biontech nach vier Monaten deutlich abnahm, während er bei Moderna nahezu stabil blieb.

Textgröße ändern:

Die CDC-Forscher hatten für die Studie 3689 Fälle von Krankenhaus-Patienten zwischen März und August untersucht. In den Untersuchungszeitraum fiel der massive Anstieg an Infektionen mit der deutlich ansteckenderen Delta-Variante in den USA. Von den Patienten mit schweren Covid-19-Verläufen waren 12,9 Prozent mit Moderna geimpft und 20 Prozent mit Biontech.

Bei Patienten, die mit Moderna geimpft waren, machte es demnach kaum einen Unterschied, wie lange die Impfung bereits zurücklag: Der Impfschutz betrug in den ersten vier Monaten 93 Prozent und danach 92 Prozent. Bei Patienten mit Biontech-Impfung sank der Impfschutz hingegen von 91 Prozent in den ersten vier Monaten auf 77 Prozent.

Immer mehr Untersuchungen deuten darauf hin, dass Moderna eine bessere langfristige Schutzwirkung als Biontech aufweist - und das, obwohl beide auf der neuartigen mRNA-Technologie basieren. Es wird vermutet, dass es mit der höheren Dosierung des Moderna-Impfstoffs sowie der längeren Wartezeit zwischen den beiden Dosen zusammenhängt. Die Forschungsergebnisse könnten bei der Frage nach Auffrischungsimpfungen eine Rolle spielen.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Panamas Staatschef: Erdbeben ist eine "große Katastrophe"

Nach dem schweren Erdbeben in Panama hat der Präsident des mittelamerikanischen Landes, José Raúl Mulino, von einer "großen Katastrophe" gesprochen. "Die Katastrophe, mit der wir uns konfrontiert sehen, ist groß", sagte der Staatschef am Freitag (Ortszeit) vor Journalisten. Nach dem Beben der Stärke 7,7 gebe es Straßen, die "komplett eingestürzt" seien. Opfer wurden zunächst nicht gemeldet.

Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung fordert weltweite Abkehr von Todesstrafe

Inmitten von Kontroversen über Hinrichtungen in den USA hat der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Lars Castellucci (SPD), auf die Abschaffung der Todesstrafe überall in der Welt gedrungen. "Die Todesstrafe ist mit der Würde des Menschen unvereinbar, denn sie ist eine unmenschliche und besonders grausame Form der Bestrafung", erklärte Castellucci am Samstag zum Welttag gegen die Todesstrafe. Deutschland und alle anderen EU-Mitgliedstaaten lehnten die Todesstrafe "unter allen Umständen" ab.

US-Politiker und UNO fordern Verzicht auf geplante Liveübertragung einer Hinrichtung

In den USA wächst der Druck auf Verteidigungsminister Pete Hegseth, auf die angekündigte Liveübertragung der Hinrichtung eines zum Tode verurteilten Attentäters zu verzichten. US-Vizepräsident JD Vance äußerte am Freitag Zweifel und sagte, er werde sich einen Livestream nicht anschauen. Republikaner wie auch Demokraten im Kongress erklärten, eine öffentliche Hinrichtung erinnere an autoritäre Regierungen und Extremisten. Das UN-Menschenrechtskommissariat sprach von einer Art "Folter".

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

Textgröße ändern: