Deutsche Tageszeitung - Nach Italiens Ausweitung der Corona-Pass-Pflicht deutlich größere Impfbereitschaft

Nach Italiens Ausweitung der Corona-Pass-Pflicht deutlich größere Impfbereitschaft


Nach Italiens Ausweitung der Corona-Pass-Pflicht deutlich größere Impfbereitschaft
Nach Italiens Ausweitung der Corona-Pass-Pflicht deutlich größere Impfbereitschaft / Foto: ©

In Italien hat die Ausweitung der Anwendung des sogenannten grünen Passes für Corona-Impfungen und -Tests zu einer deutlichen Zunahme der Impfbereitschaft geführt. "Landesweit gab es einen Anstieg der Terminvereinbarungen für Erstimpfungen um 20 bis 40 Prozent im Vergleich zur Vorwoche", erklärten die Behörden am Samstagabend.

Textgröße ändern:

In Italien müssen ab dem 15. Oktober alle Arbeitnehmer mit dem "grünen Pass" eine Corona-Impfung oder einen negativen Test vorweisen, wenn sie ihrer Arbeit nachgehen. Andernfalls drohen Sanktionen. Wer der Arbeit fernbleibt, weil er das Dokument nicht vorweisen kann, muss mit einer Suspendierung rechnen. Tests sind nur für Menschen kostenlos, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.

Die Entscheidung der Regierung betrifft rund 23 Millionen Arbeitnehmer. De facto sind unter den Erwachsenen nur noch Rentner, Arbeitslose sowie Hausfrauen und Hausmänner nicht von der Passpflicht betroffen. Bislang musste der Pass bereits in den Innenräumen von Restaurants, in Kinos oder Sportstadien, in Intercity-Zügen, Bussen und auf Inlandsflügen vorgelegt werden.

Bei medizinischen Berufen besteht in Italien die Impfpflicht schon länger. Nach Angaben des nationalen Ärzteverbandes wurden bis Donnerstag 728 Mediziner vom Dienst suspendiert, weil sie sich nicht impfen ließen. Derzeit sind knapp 76 Prozent der Italiener über zwölf Jahren vollständig gegen das Coronavirus geimpft.

Italien war das erste Land in Europa, das von der Corona-Pandemie betroffen war; mehr als 130.000 Menschen starben dort im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion. Im vergangenen Jahr verzeichnete Italien infolge der Pandemie die schlimmste Rezession seit dem Zweiten Weltkrieg.

(N.Loginovsky--DTZ)

Empfohlen

Panamas Staatschef: Erdbeben ist eine "große Katastrophe"

Nach dem schweren Erdbeben in Panama hat der Präsident des mittelamerikanischen Landes, José Raúl Mulino, von einer "großen Katastrophe" gesprochen. "Die Katastrophe, mit der wir uns konfrontiert sehen, ist groß", sagte der Staatschef am Freitag (Ortszeit) vor Journalisten. Nach dem Beben der Stärke 7,7 gebe es Straßen, die "komplett eingestürzt" seien. Opfer wurden zunächst nicht gemeldet.

Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung fordert weltweite Abkehr von Todesstrafe

Inmitten von Kontroversen über Hinrichtungen in den USA hat der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Lars Castellucci (SPD), auf die Abschaffung der Todesstrafe überall in der Welt gedrungen. "Die Todesstrafe ist mit der Würde des Menschen unvereinbar, denn sie ist eine unmenschliche und besonders grausame Form der Bestrafung", erklärte Castellucci am Samstag zum Welttag gegen die Todesstrafe. Deutschland und alle anderen EU-Mitgliedstaaten lehnten die Todesstrafe "unter allen Umständen" ab.

US-Politiker und UNO fordern Verzicht auf geplante Liveübertragung einer Hinrichtung

In den USA wächst der Druck auf Verteidigungsminister Pete Hegseth, auf die angekündigte Liveübertragung der Hinrichtung eines zum Tode verurteilten Attentäters zu verzichten. US-Vizepräsident JD Vance äußerte am Freitag Zweifel und sagte, er werde sich einen Livestream nicht anschauen. Republikaner wie auch Demokraten im Kongress erklärten, eine öffentliche Hinrichtung erinnere an autoritäre Regierungen und Extremisten. Das UN-Menschenrechtskommissariat sprach von einer Art "Folter".

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

Textgröße ändern: