Deutsche Tageszeitung - Karlsruhe: Kind bleibt vorläufig nicht bei vermutlich psychisch krankem Vater

Karlsruhe: Kind bleibt vorläufig nicht bei vermutlich psychisch krankem Vater


Karlsruhe: Kind bleibt vorläufig nicht bei vermutlich psychisch krankem Vater
Karlsruhe: Kind bleibt vorläufig nicht bei vermutlich psychisch krankem Vater / Foto: ©

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einer Eilentscheidung bestimmt, dass ein Kind vorläufig nicht bei seinem möglicherweise psychisch schwer kranken Vater bleiben kann. Das Gericht befasste sich bereits zum zweiten Mal mit dem Fall, wie es am Freitag mitteilte. Die Mutter wandte sich an Karlsruhe, nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Rostock zum zweiten Mal gegen sie entschieden hatte. (Az. 1 BvR 1750/21)

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Das inzwischen zwölfjährige Kind lebte nach der Trennung der Eltern zunächst bei der Mutter. 2018 zog es plötzlich zum Vater, nachdem es sich deshalb an eine Mitarbeiterin der Jugendhilfe gewandt hatte. Seitdem gibt es keinen Kontakt mehr zur Mutter.

Das zuständige Familiengericht holte ein psychologisches Gutachten ein. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass die Mutter besser geeignet sei, das Kind zu erziehen. Die Sachverständige wandte sich sogar an das Gericht mit dem Hinweis, dass eine akute psychische Kindeswohlgefährdung vorliege. Ein zweiter Sachverständiger diagnostizierte beim Vater eine "wahnhafte Störung", in die er das Kind mit einbeziehe.

Daraufhin übertrug das Familiengericht der Mutter das Sorgerecht und verpflichtete sie dazu, das Kind zuerst in einer Kinderpsychiatrie behandeln zu lassen. Der Vater legte Beschwerde beim OLG ein, das wiederum ihm das Sorgerecht übertrug. Dagegen erhob die Mutter Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hob die Entscheidung des OLG auf, es musste neu verhandeln.

Im Juni entschied dieses, dass die Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter ausgesetzt und ein weiteres Gutachten eingeholt werden solle. Dagegen zog die Mutter wieder nach Karlsruhe - mit Erfolg. Zur Abwehr schwerer Nachteile sei der Erlass einer einstweiligen Anordnung dringend geboten, erklärte das Bundesverfassungsgericht.

Das OLG habe sich nicht ausreichend mit den Sachverständigengutachten auseinandergesetzt. So habe ein Sachverständiger etwa festgestellt, dass der Vater im Beisein des Kinds behauptet habe, die Mutter werde ihm auflauern und es entführen, und dass er der Meinung sei, dass sie vom Bundesnachrichtendienst überwacht werde. Würde bis zur Entscheidung in der Hauptsache abgewartet, müsste das Kind zudem womöglich lange auf einen Therapieplatz warten.

(O.Tatarinov--DTZ)

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