Deutsche Tageszeitung - Hohe Haftstrafe für Mutter von missbrauchtem Jungen in Fall Münster gefordert

Hohe Haftstrafe für Mutter von missbrauchtem Jungen in Fall Münster gefordert


Hohe Haftstrafe für Mutter von missbrauchtem Jungen in Fall Münster gefordert
Hohe Haftstrafe für Mutter von missbrauchtem Jungen in Fall Münster gefordert / Foto: ©

Im Missbrauchskomplex Münster hat die Staatsanwaltschaft eine hohe Haftstrafe für die Mutter des immer wieder schwer sexuell missbrauchten Jungen gefordert. Beantragt wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren Haft unter anderem wegen der Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, wie ein Sprecher am Dienstag mitteilte. Sie soll gewusst haben, dass ihr damaliger Lebensgefährte Adrian V. ihren heute elfjährigen Sohn bei "unzähligen Gelegenheiten" missbrauchte.

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Vom Vorwurf der aktiven Beteiligung am Missbrauch trat die Anklage zum Teil zurück. Diese sah sie nur noch in einem von drei Fällen als erwiesen an, wie der Sprecher erklärte. Die Verteidigung plädierte demnach auf sechs Jahre Haft wegen Beihilfe und eine milde Strafe wegen der übrigen Vorwürfe.

Die 32-Jährige hätte zuvor ein Teilgeständnis abgelegt. Darin räumte sie dem Sprecher zufolge ein, vom Missbrauch an ihrem Sohn durch ihren damaligen Lebensgefährten gewusst zu haben - allerdings erst ab Oktober 2019 und somit etwa ein Jahr später, als ihr die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte. In ihrem letzten Wort habe die Angeklagte Reue gezeigt. "Sie hat gesagt, dass es ihr Leid tut", sagte der Sprecher.

Der Missbrauch soll überwiegend in der gemeinsamen Wohnung stattgefunden haben, wenn die Angeklagte nicht zu Hause war. In mehreren Fällen soll sie laut Staatsanwaltschaft anwesend gewesen sein, aber nicht eingegriffen haben.

Zahlreiche Reisen ihres Lebenspartners mit ihrem Kind oder diverse Treffen mit gesondert angeklagten Tatverdächtigen in Münster und anderen Städten soll sie geduldet haben. Während dieser Reisen beziehungsweise Treffen kam es laut Anklagevorwurf ebenfalls zu schweren sexuellen Missbrauchshandlungen des Lebensgefährten und anderer Männer an dem Jungen.

Entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung als Mutter, ihr Kind zu beschützen, soll sie von den ihrem Partner vorgeworfenen Missbrauchshandlungen gewusst, diese aber nicht verhindert haben. Nicht nachzuweisen sei ihr jedoch, ob sie auch vom Missbrauch ihres Sohns durch andere Männer gewusst habe.

Ihr damaliger Lebensgefährte V. war bereits in einem gesonderten Verfahren zu 14 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die Richter sahen es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass er und vier weitere angeklagte Männer Kinder schwerst sexuell missbraucht hatten. Unter anderem missbrauchten sie demnach Kinder zum Teil über Tage hinweg in einer Gartenlaube.

Beim Verfahren gegen die Angeklagte trat V. zwar in den Zeugenstand, machte aber keine Aussage. Die 32-jährige Mutter des heute elfjährigen Opfers befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Ein Urteil soll am 6. Oktober verkündet werden.

(A.Stefanowych--DTZ)

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