Deutsche Tageszeitung - Haftstrafen in Prozess um tot in Weser gefundene 19-jährige Zwangsprostituierte

Haftstrafen in Prozess um tot in Weser gefundene 19-jährige Zwangsprostituierte


Haftstrafen in Prozess um tot in Weser gefundene 19-jährige Zwangsprostituierte
Haftstrafen in Prozess um tot in Weser gefundene 19-jährige Zwangsprostituierte / Foto: ©

Im Prozess um eine tot in der Weser gefundene Zwangsprostituierte hat das Landgericht im niedersächsischen Verden drei Angeklagte am Donnerstag zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Gegen den 41-jährigen Hauptbeschuldigten verhängten die Richter nach Angaben eines Sprechers eine achtjährige Haftstrafe unter anderem wegen schwerer Zwangsprostitution, Vergewaltigung sowie gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen. Zwei Mitangeklagte wurden wegen Beihilfe verurteilt.

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Die 40-jährige Frau und der 54-jährige Mann erhielten Haftstrafen von drei Jahren und neun Monaten sowie zwei Jahren und neun Monaten. Ursprünglich waren die drei Beschuldigten wegen Mordes angeklagt worden. Es bestand der Verdacht, dass sie ihr 19-jähriges Opfer womöglich sogar lebend in die Weser geworfen haben könnten. Diese Version schloss das Gericht nach der Beweisaufnahme allerdings aus.

Letztlich ließ sich demnach nicht mehr genau klären, wie die junge Frau zu Tode kam und wer dafür verantwortlich war. Das Gericht sah es laut Gericht stattdessen als erwiesen an, dass diese entweder erwürgt oder durch die Gabe großer Mengen Salz getötet wurde - von wem, blieb aber offen. Vom Vorwurf eines Tötungsverbrechens sprach es die Beschuldigten nach achteinhalbmonatigem Prozess daher frei.

Die Richter sahen es aber als erwiesen an, dass die Angeklagten die psychisch kranke und labile Frau zur Prostitution gezwungen hatten und dass sie in dieser Zeit ums Leben kam. Die mit einer Betonplatte beschwerte Leiche des Opfers war im April 2020 in der Weser bei Balge entdeckt worden. Sie war laut Obduktionsergebnis schon einige Woche zuvor gestorben.

Laut ursprünglicher Anklage sollten die Angeklagten die Frau vor ihrem Tod eingesperrt und sie getötet haben, um ihre Taten zu vertuschen. Nach der Beweisaufnahme ging die Staatsanwaltschaft dann von einem versuchten Mord sowie schwerer Zwangsprostitution aus und forderte lebenslange Haft für alle Beschuldigten. Die Verteidigung sprach sich für geringere Haftstrafen zwischen zwei und fünf Jahren aus.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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