Deutsche Tageszeitung - Überlebender von Seilbahnunglück soll zu Tante nach Italien zurückkehren

Überlebender von Seilbahnunglück soll zu Tante nach Italien zurückkehren


Überlebender von Seilbahnunglück soll zu Tante nach Italien zurückkehren
Überlebender von Seilbahnunglück soll zu Tante nach Italien zurückkehren / Foto: ©

Nach dem Tod seiner Eltern und seines Bruders bei dem Seilbahnunglück am Lago Maggiore soll der einzig überlebende Junge aus Israel zu seiner Tante in Italien zurückkehren. Ein israelisches Familiengericht entschied am Montag, der sechsjährige Eitan sei von seinem Großvater "unrechtmäßig" nach Israel gebracht worden. Die in Norditalien lebende Tante sei Eitans rechtmäßiger Vormund und der Junge müsse zu ihr zurückkehren.

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Eitan hatte das Seilbahnunglück am 23. Mai im norditalienischen Stresa als einziger überlebt. 14 Insassen der Seilbahnkabine starben, darunter seine Mutter, sein Vater und sein jüngerer Bruder. Eitans Großvater mütterlicherseits, Schmulik Peleg, hatte den Jungen im September in einem Privatjet nach Israel gebracht. Die italienischen Behörden leiteten daraufhin Ermittlungen wegen Entführung ein.

Die Staatsanwaltschaft in Italien forderte von Peleg, Eitan seiner Tante väterlicherseits, Aya Biran, zu übergeben. Eitan hatte mit seinen Eltern und seinem Bruder in Italien gelebt, wo sein Vater Medizin studierte. Auch Biran lebt im norditalienischen Pavia und ist Eitans Vormund.

Der Sorgerechtsstreit um Eitan hatte in Israel und Italien für Schlagzeilen gesorgt. Peleg war von der israelischen Polizei wegen des Entführungsverdachts verhört worden, kam aber unter Auflagen frei. In einem Interview hatte der Großvater im September versichert, Eitan sei in Israel "glücklich und umgeben von Familienmitgliedern". Auch ein Onkel Eitans versicherte in einem Interview, Eitans Eltern hätten gewollt, dass der Junge in Israel aufwachse.

Das Familiengericht in Tel Aviv riet der zerstrittenen Familie nun, sich zu versöhnen. Eine "Verbindung" zwischen seinen Verwandten in Israel und Italien sei in Eitans Interesse. Der Großvater muss zudem die Prozesskosten der Tante in Höhe von 70.000 Schekel (knapp 19.000 Euro) zahlen.

(N.Loginovsky--DTZ)

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