Deutsche Tageszeitung - Prozess um getöteten Vierjährigen aus Euskirchen am Landgericht Bonn begonnen

Prozess um getöteten Vierjährigen aus Euskirchen am Landgericht Bonn begonnen


Prozess um getöteten Vierjährigen aus Euskirchen am Landgericht Bonn begonnen
Prozess um getöteten Vierjährigen aus Euskirchen am Landgericht Bonn begonnen / Foto: ©

Vor dem Landgericht Bonn hat am Montag der Prozess um einen getöteten Vierjährigen aus Euskirchen gegen dessen Mutter begonnen. Zum Prozessauftakt sagte die 42-jährige Angeklagte zu ihrem Lebenslauf aus, wie eine Gerichtssprecherin erklärte. Sie muss sich wegen heimtückischen Mordes im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit verantworten. Sie soll zunächst versucht haben, ihren Sohn mit Medikamenten zu töten, und ihn dann erwürgt haben.

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Laut Anklagevorwurf verabreichte sie dem Kind in der Nacht auf den 6. Juni "in der Absicht, ihn zu töten" Beruhigungsmittel. Als sie in der Nacht gemerkt habe, dass der Vierjährige noch lebte, habe sie ihn erwürgt. Danach habe sie selbst einen Suizidversuch begangen, bei dem sie sich lebensgefährliche Verletzungen zugefügt habe.

Eine Nachbarin habe den Jungen und seine damals 41-jährige Mutter danach leblos in der Wohnung gefunden. Zuvor habe es offenbar eine Art "Telefonkette" gegeben: Zunächst habe die Angeklagte am Nachmittag des Tattags mit ihrer Psychologin telefoniert, die wiederum Familienangehörige informiert habe. Da diese jedoch nicht im selben Ort leben, hätten sie die Nachbarin darum gebeten, nachzusehen.

Bei dem Jungen konnte der hinzugerufene Notarzt laut Polizeiangaben nur noch den Tod feststellen. Seine Mutter wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Zwischenzeitlich wurde sie in einer Psychiatrie untergebracht, zuletzt saß sie in Untersuchungshaft.

Die Frau befindet sich der Gerichtssprecherin zufolge bereits seit mehreren Jahren wegen einer "komplexen Persönlichkeitsstörung" in psychiatrischer Behandlung. Aus diesem Grund geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass sie die Tat im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit beging. In diesem Fall könnte eine lebenslange Haftstrafe auf drei bis 15 Jahre Haft abgemildert werden. Für den Prozess wurden zunächst fünf Verhandlungstage angesetzt.

(Y.Ignatiev--DTZ)

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