Deutsche Tageszeitung - Frau wegen Mordversuchen mit vergifteten Getränken in München vor Gericht

Frau wegen Mordversuchen mit vergifteten Getränken in München vor Gericht


Frau wegen Mordversuchen mit vergifteten Getränken in München vor Gericht
Frau wegen Mordversuchen mit vergifteten Getränken in München vor Gericht / Foto: ©

Vor dem Landgericht München I hat am Dienstag ein Sicherungsverfahren gegen eine Frau wegen mehrerer mutmaßlicher Mordversuche mit vergifteten Getränken begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft der an einer paranoiden Schizophrenie leidenden 57-Jährigen vor, ein giftiges Lösungsmittel in Limonadenflaschen in zwei Münchner Supermärkten gemischt zu haben. Zudem soll sie die Chemikalie bei einer Vernissage in ein Glas mit Apfelschorle geschüttet haben.

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Bei dem Vorfall in einem Münchner Kulturzentrum 2018 tranken nach Gerichtsangaben zwei sieben- und zehnjährige Kinder aus dem Glas und mussten anschließend mit Vergiftungen in Krankenhäusern behandelt werden. Die insgesamt vier manipulierten Flaschen in den Supermärkten platzierte die Frau demnach im März und April des vergangenen Jahres, sie wurden gekauft und teilweise konsumiert.

Drei Kunden mussten danach wegen Übelkeit und Kreislaufproblemen ärztlich behandelt werden, die vierte Flasche wurde rechtzeitig beschlagnahmt. Die Frau, die mehrere Wochen nach diesen Taten ermittelt und festgenommen wurde, gilt nach der Einschätzung von Staatsanwaltschaft und Gericht wegen einer psychischen Erkrankung in der Folge von Alkohol- und Drogenmissbrauch als schuldunfähig.

Die Frau muss sich daher in einem sogenannten Sicherungsverfahren verantworten, nicht in einem Strafprozess. In Sicherungsverfahren gibt es keine Anklageschrift und keine Strafe, weil der oder die Beschuldigte aufgrund schwerwiegender psychischer Probleme nicht für seine Taten verantwortlich gemacht werden kann. Stattdessen wird entschieden, ob die Beschuldigten wegen Gemeingefährlichkeit für zunächst unbestimmte Zeit in eine Psychiatrie geschickt werden.

Der Frau werden versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und gemeingefährliche Vergiftung vorgeworfen. Für das Verfahren sind zunächst Termine bis zum 10. Dezember angesetzt. Bei den Taten verwendete die Frau laut Gericht ein industrielles Lösungsmittel, das unter der Bezeichnung Liquid Ecstasy auch als Droge konsumiert wird. Es hat aufputschende Wirkung, kann abhängig von der Menge allerdings auch zu komatösen Zuständen oder sogar zum Tod führen.

(Y.Leyard--DTZ)

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