Deutsche Tageszeitung - Maskenpflicht für Schüler gilt in Frankreich wieder landesweit

Maskenpflicht für Schüler gilt in Frankreich wieder landesweit


Maskenpflicht für Schüler gilt  in Frankreich wieder landesweit
Maskenpflicht für Schüler gilt in Frankreich wieder landesweit / Foto: ©

Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab der ersten Klasse gilt seit Montag wieder in ganz Frankreich. Präsident Emmanuel Macron hatte dies in seiner Ansprache zur Corona-Lage vergangene Woche angekündigt. "Das Ziel ist es, so wenige Klassen wie möglich zu schließen und zu verhindern, dass die Pandemie sich wieder ausbreitet", sagte Catherine Nave-Bekhti, Vorsitzende einer Lehrergewerkschaft.

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In den vergangenen Monaten hatte sich die Zahl der von der Maskenpflicht betroffenen Gebiete mehrfach geändert. Im Oktober war sie in 79 von 101 Départements aufgehoben worden. Nach den Herbstferien galt sie wieder in 57 Départements. Jetzt herrscht Maskenpflicht landesweit, unabhängig von der Inzidenz, die in etwa zehn Départements noch unter der Schwelle von 50 Fällen auf 100.000 Einwohner pro Woche liegt.

"Die fünfte Welle hat in Europa begonnen", hatte Macron in der vergangenen Woche betont. Auch wenn Frankreich besser da stehe als Großbritannien und Deutschland, seien die steigenden Zahlen beunruhigend.

Derzeit liegt die landesweite Inzidenz in Frankreich bei 89. Die Zahl der Neuinfektionen ist innerhalb einer Woche um 28 Prozent gestiegen. Im Vergleich zu Deutschland ist die Impfrate in Frankreich höher: Gut 89 Prozent der Über-12-Jährigen sind mindestens einmal geimpft. Das entspricht knapp 77 Prozent der Gesamtbevölkerung. In Deutschland sind es etwa 70 Prozent.

Macron hatte vergangene Woche den Druck auf Senioren erhöht, sich eine Auffrischungsimpfung geben zu lassen. Ohne die Booster-Impfung gelten Über-65-Jährige ab Mitte Dezember nicht mehr als vollständig geimpft und müssen sich testen lassen, wenn sie etwa Restaurants oder Museen besuchen wollen.

Vergangene Woche hatte der Staatsrat eine Neuregelung gekippt, nach der Schulleiter die Möglichkeit gehabt hätten, den Impfstatus der Schüler abzufragen. Dies sein ein unangemessener Eingriff ins Privatleben, hatte das oberste Verwaltungsgericht geurteilt.

(N.Loginovsky--DTZ)

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