Deutsche Tageszeitung - Mehrere Jahre Haft für früheren Profifußballer wegen Vortäuschens von eigenem Tod

Mehrere Jahre Haft für früheren Profifußballer wegen Vortäuschens von eigenem Tod


Mehrere Jahre Haft für früheren Profifußballer wegen Vortäuschens von eigenem Tod
Mehrere Jahre Haft für früheren Profifußballer wegen Vortäuschens von eigenem Tod / Foto: ©

Weil er wegen einer Lebensversicherung den eigenen Tod vorgetäuscht haben soll, hat das Landgericht Essen einen ehemaligen Profifußballer zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sprach den Angeklagten und seine Ehefrau am Dienstag des besonders schweren Betrugs schuldig und verhängte jeweils Haftstrafen von drei Jahren und zehn Monaten, wie ein Gerichtssprecher sagte.

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Der heute 35-jährige gebürtige Kongolese und seine 41-jährige Ehefrau sollen im Jahr 2015 eine Lebensversicherung über 1,2 Millionen Euro für ihn abgeschlossen und dann seinen Tod vorgetäuscht haben. Die mitangeklagte Ehefrau, an welche die Versicherungssumme ausgezahlt wurde, stritt die Vorwürfe zum Verhandlungsbeginn ab und beteuerte ihre Unschuld.

Ansonsten schwiegen die Angeklagten im Prozess zur Sache. Daher stützte sich das Gericht vor allem auf Indizien wie den Abschluss der Risikolebensversicherung nur ein halbes Jahr vor dem angeblichen Tod des Manns, die hohe Versicherungssumme zugunsten der Frau und regelmäßige Bargeldabhebungen.

Mit dem Strafmaß blieb das Landgericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre und sieben Monate Haft für den früheren Fußballer und viereinhalb Jahre für die Frau geforderte hatte. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

Gegen den Angeklagten wurde im Gericht ein Haftbefehl erlassen, der unter anderem gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt wurde, wie der Sprecher sagte. Bei der Angeklagten sah das Gericht hingegen keine Fluchtgefahr.

Kurz nach dem Abschluss der Lebensversicherung war der Mann laut Gericht in die Demokratische Republik Kongo. Anfang des Jahres 2016 habe die Angeklagte falsche Todespapiere für ihren Ehemann vorgelegt, denen zufolge dieser bei einem schweren Verkehrsunfall in Kinshasa ums Leben gekommen sei. Nach eingehender Prüfung habe die Versicherung die Versicherungssumme an die Angeklagte ausgezahlt.

Im Jahr 2018 tauchte der jahrelang totgeglaubte Angeklagte nach Angaben des Gerichts schließlich in der deutschen Botschaft in Kinshasa auf und behauptete, zwei Jahre lang entführt worden zu sein. Dass er lebt, wurde hierzulande erst im vergangenen Jahr nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung bekannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(Y.Leyard--DTZ)

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