Deutsche Tageszeitung - Karnevalshochburgen in NRW lehnen Verschiebung von Session strikt ab

Karnevalshochburgen in NRW lehnen Verschiebung von Session strikt ab


Karnevalshochburgen in NRW lehnen Verschiebung von Session strikt ab
Karnevalshochburgen in NRW lehnen Verschiebung von Session strikt ab / Foto: ©

Nach der Verschiebung des Düsseldorfer Rosenmontagszugs haben die übrigen großen Karnevalshochburgen im Rheinland einem Aufschub der Session eine klare Absage erteilt. "Der Karneval ist kein reines Partyevent, das man beliebig planen und verschieben kann. Er ist ein jahrhundertealtes Brauchtum und bewegt sich als solches in einem festen zeitlichen Rahmen", erklärte das Festkomitee Kölner Karneval am Donnerstag. Entsprechend dem Kirchenkalender ende das Fest "zwangsläufig" an Aschermittwoch mit dem Beginn der Fastenzeit.

Textgröße ändern:

Vertreter der rheinischen Karnevalsstädte Köln, Aachen und Bonn hatten am Vormittag mit Vertretern der Landesregierung zur weiteren Planung rund um die Karnevalssession 2022 getagt. Dabei sei auch die am Vortag bekannt gewordene Entscheidung des Comitee Düsseldorfer Carneval (CC), den Rosenmontagszug auf den 8. Mai zu verlegen, diskutiert worden. Der Beschluss habe die Karnevalsstädte "überrascht und irritiert", hieß es in der Mitteilung.

"Es ist mehr als traurig, dass in Düsseldorf rein wirtschaftliche Gründe dafür sorgen, dass alle Regeln des Brauchtums über Bord geworfen werden", kritisierte das Festkomitee. Köln habe in den vergangenen Jahren gezeigt, dass Karneval mehr sein könne als "bunte Partys und kommerzielle Events". Sollte die Pandemielage es nicht anders zulassen, würden auch dieses Mal kreative Lösungen gefunden.

Nach Angaben der Stadt Köln von Donnerstag hatte der Karnevalsauftakt am 11.11. unter 2G-Bedingungen keinen signifikanten Einfluss auf das Corona-Infektionsgeschehen. Statt eines "sprunghaften" Anstiegs der Inzidenzen sei eine "eher gleichmäßige Fortsetzung des zuvor schon vorhandenen kontinuierlichen Anstiegs" zu beobachten.

Demnach lassen sich 426 positive Corona-Fälle auf den Elften im Elften zurückführen. Beim überwiegenden Großteil verlaufe die Erkrankung mild. Nach eigenen Angaben hatten sich 80 Prozent der Infizierten hauptsächlich bei Feierlichkeiten in Innenräumen aufgehalten.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

Waldbrände in Südwesteuropa: Sorge vor neuer Hitzewelle - Erste Evakuierte kehren zurück

Im Kampf gegen die verheerenden Waldbrände blicken die Einsatzkräfte mit Sorge auf eine neue Hitzewelle: Für Frankreich erwarteten die Meteorologen bereits ab Dienstag, für Spanien ab Mittwoch sengende Temperaturen, teils von mehr als 40 Grad. Die Feuerwehr im Südwesten Frankreichs sah sich im Vorfeld der neuen Hitze in der "Offensive" gegen die Flammen, in Spanien hob die Regierung Evakuierungsanordnungen für 13 Gemeinden auf.

Behörden: Großbrand im französischen Département Gironde "weiterhin stabilisiert"

Der Großbrand im südwestfranzösischen Département Gironde ist trotz eines stellenweisen Wiederaufflammens nach Behördenangaben "weiterhin stabilisiert". Das Feuer breite sich vorerst nicht weiter aus, teilte die zuständige Präfektin Sophie Brocas am Dienstagabend mit. An 14 Stellen seien die Flammen im Tagesverlauf erneut ausgebrochen. Dort habe es bereits zuvor gebrannt.

Mindestens ein Toter bei Erdbeben in Japan - Angst um Verschüttete in Einkaufszentrum

Bei einem schweren Erdbeben im Südwesten Japans ist mindestens ein Mensch ums Leben gekommen. Dutzende weitere Menschen wurden am Dienstag nach dem Einsturz einer Etage eines Einkaufszentrums der Stadt Kashima vermisst, wie japanische Medien berichteten. Der Sender TBS berichtete, es könnte dort eine "beträchtliche Zahl" von Toten geben. Bei dem Beben wurden außerdem mehr als hundert Menschen verletzt. Häuser, Straßen und Brücken stürzten ein, das komplette Ausmaß der Schäden war noch nicht ersichtlich.

Nach Besitz von Kinderpornos: Mann darf erkennungsdienstlich behandelt werden

Zur Vorbeugung weiterer Straftaten darf ein wegen Besitzes von Kinderpornos verurteilter Mann laut einem Gerichtsurteil erkennungsdienstlich behandelt werden. Die polizeiliche Anordnung unter anderem zur Abnahme von Fingerabdrücken und Anfertigung von Lichtbildern war rechtmäßig, wie das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße in Rheinland-Pfalz am Dienstag mitteilte. Der Mann war im November 2024 wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie rechtskräftig verurteilt worden.

Textgröße ändern: