Deutsche Tageszeitung - Ärzte: 80 Prozent weniger Augenverletzungen durch Böllerverkaufsverbot an Silvester

Ärzte: 80 Prozent weniger Augenverletzungen durch Böllerverkaufsverbot an Silvester


Ärzte: 80 Prozent weniger Augenverletzungen durch Böllerverkaufsverbot an Silvester
Ärzte: 80 Prozent weniger Augenverletzungen durch Böllerverkaufsverbot an Silvester / Foto: ©

Durch das Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk hat es Ärzten zufolge vor einem Jahr 80 Prozent weniger Augenverletzungen gegeben. Das ergab eine am Montag in München veröffentlichte Umfrage der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) an 75 Kliniken. Statt 500 Verletzte wie in den Vorjahren wurden zum Jahreswechsel 2020/2021 nur 79 Verletzte registriert. Die Augenärzte begrüßten daher das neuerliche Verkaufsverbot für Pyrotechnik zu Silvester.

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Den Erhebungen zufolge kam es zu den Jahreswechseln 2016/2017 bis 2019/2020 zu jeweils etwa 500 Fällen von Augenverletzungen. Ein Viertel der Betroffenen erlitt demnach so schwere Schäden, dass eine stationäre Behandlung erforderlich wurde.

Unbeteiligte, Kinder und Jugendliche traf es besonders häufig. Der Anteil der Minderjährigen betrug bis zu 40 Prozent, obwohl sie nur 17 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen. Die Hälfte der Verletzten zündete die Böller nicht selbst. Bei 40 Prozent der Verletzen ist den Angaben zufolge ein dauerhafter Sehverlust zu erwarten.

Im vergangenen Winter wurde ein deutschlandweites Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper verhängt, um die Krankenhäuser in der Corona-Pandemie zu entlasten. Vielerorts galten zudem Ausgangsbeschränkungen, Versammlungs- und Böllerverbote. In der Folge sank die Verletztenzahl in den Augenkliniken der Umfrage zufolge drastisch auf 79 ab. Zugleich fiel der Anteil der verletzten Minderjährigen auf 25 Prozent.

Um schwere, langfristige Schäden durch Raketen und Böller über die Pandemie hinaus zu vermeiden, sprechen sich die Augenärzte dafür aus, privates künftig durch gemeinschaftliches, professionell organisiertes Feuerwerk zu ersetzen.

(Y.Leyard--DTZ)

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