Deutsche Tageszeitung - Juan Carlos beruft sich in Gerichtsstreit mit Ex-Geliebter in London auf Immunität

Juan Carlos beruft sich in Gerichtsstreit mit Ex-Geliebter in London auf Immunität


Juan Carlos beruft sich in Gerichtsstreit mit Ex-Geliebter in London auf Immunität
Juan Carlos beruft sich in Gerichtsstreit mit Ex-Geliebter in London auf Immunität / Foto: ©

Im Streit mit seiner dänischen Ex-Geliebten Corinna zu Sayn-Wittgenstein hat der ehemalige spanische König Juan Carlos I. sich vor einem britischen Zivilgericht auf Immunität berufen. Wie ein Anwalt des ehemaligen Monarchen am Montag erklärte, berief er sich auf ein Gesetz, wonach jegliche Anschuldigungen gegen ihn vor den Obersten Gerichtshof Spaniens gebracht werden müssten.

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Sayn-Wittgenstein hatte den Ex-Monarchen in London auf Schadenersatz wegen Körperverletzung verklagt. Laut seines Anwalts Daniel Bethlehem weist Juan Carlos, der von 1975 bis zu seiner Abdankung im Jahr 2014 Staatsoberhaupt Spaniens war, die Anschuldigungen "aufs Schärfste" zurück.

In den Gerichtsdokumenten wird geschildert, dass er und Sayn-Wittgenstein, die früher mit Nachnamen Larsen hieß, zwischen 2004 und 2009 eine "intime Liebesbeziehung" hatten und dass der König sie mit Geschenken überhäufte, selbst nachdem sie sich getrennt hatten. Als Sayn-Wittgenstein sich weigerte, die Beziehung wieder aufleben zu lassen, hätte er ein "Verhaltensmuster" an den Tag gelegt, das "Belästigung gleichkam".

Die 57-jährige Klägerin schilderte, sie sei bedroht worden, in ihre Immobilien sei eingebrochen worden, und der jetzt in Abu Dhabi lebende ehemalige König habe "die Rückgabe von Geschenken verlangt". Weitere "verdeckte und offene Überwachungsmaßnahmen", sowie "Hausfriedensbruch und kriminelle Beschädigung" ihres Anwesens in England hätten sie in "Angst und Schrecken" versetzt. Es seien Schüsse abgefeuert und Sicherheitskameras am Eingangstor des Anwesens beschädigt worden.

Der Anschuldigungen unbenommen argumentierten die Anwälte des spanischen Ex-Staatsoberhaupts, dass das englische Gericht gar nicht für den Fall zuständig sei. Der 83-Jährige stehe dabei "nicht über dem Gesetz" - er sei aber "aufgrund seiner verfassungsmäßigen Stellung (...) nur der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs von Spanien unterworfen".

Die Anwälte von Sayn-Wittgenstein erklärten hingegen, dass Juan Carlos seinen Status als Staatsoberhaupt aufgegeben habe, als er abdankte, und als solcher keinen Anspruch auf Immunität habe. Laut ihres Vertreters Jonathan Caplan schien es, als versuche er, das Verfahren zu "vereiteln". Ein Urteil in dem Verfahren, in dem der ehemalige König mit seinem vollen Namen - Juan Carlos Alfonso Victor Maria De Borbon y Borbon - aufgeführt ist, wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.

Juan Carlos, der einst für seinen Einsatz beim Übergang Spaniens von einer faschistischen Diktatur zur Demokratie gefeiert wurde, ist seitdem von zahlreichen Skandalen eingeholt worden. Unter anderem geht es dabei um fragwürdige Geldgeschenke in Millionenhöhe aus Saudi-Arabien und Vorwürfe der Geldwäsche, in die auch seine Ex-Geliebte verstrickt sein soll. Beide bestreiten die Vorwürfe.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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