Deutsche Tageszeitung - Achteinhalb Jahre Haft für angeklagten Elektriker in Münchner Kastrationsprozess

Achteinhalb Jahre Haft für angeklagten Elektriker in Münchner Kastrationsprozess


Achteinhalb Jahre Haft für angeklagten Elektriker in Münchner Kastrationsprozess
Achteinhalb Jahre Haft für angeklagten Elektriker in Münchner Kastrationsprozess / Foto: ©

In einem bizarren Prozess um freiwillige Kastrationen in der Sadomaso-Szene hat das Landgericht München II den angeklagten Elektriker zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Horst B. sei verschiedener Körperverletzungsdelikte schuldig, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag in seiner Urteilsbegründung. Den ursprünglichen Vorwurf wegen Mordes durch Unterlassen im Zusammenhang mit einem nach der laienhaften Kastration gestorbenen Mann ließ das Gericht fallen.

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Der Vorsitzende Richter Thomas Bott sagte zur Begründung des Freispruchs vom Mordvorwurf, es lasse sich im Fall des Verstorben nicht einmal der genaue Todeszeitpunkt feststellen. Insofern sei dieser Fall nicht hinreichend als Mord zu beweisen gewesen.

Insgesamt sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Angeklagte acht Männer auf deren Wunsch hin kastriert oder im Genitalbereich verstümmelt hatte. Seine Opfer fand B. in Internetforen der Sadomaso-Szene, die Männer ließen sich freiwillig operieren.

Mit dem Strafmaß blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf 13 Jahre Haft plädiert hatte. Die Verteidigung forderte für den geständigen Angeklagten maximal sieben Jahre Haft.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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