Deutsche Tageszeitung - Galerie zu 17.000 Euro Schadenersatz für Transportschäden an Skulptur verurteilt

Galerie zu 17.000 Euro Schadenersatz für Transportschäden an Skulptur verurteilt


Galerie zu 17.000 Euro Schadenersatz für Transportschäden an Skulptur verurteilt
Galerie zu 17.000 Euro Schadenersatz für Transportschäden an Skulptur verurteilt / Foto: ©

Im Streit um eine beim Transport beschädigte Skulptur des Künstlers Jeff Koons muss eine Galerie mehr als 17.000 Euro Schadensersatz an den Besitzer des Kunstwerks zahlen. Damit gab das Landgericht Düsseldorf dem Kunstliebhaber zwar Recht, gestand ihm aber deutlich weniger als die ursprünglich geforderten 50.000 Euro zu, wie das Gericht am Montag mitteilte. Dem Besitzer stünden nur die Kosten für die Reparatur zu, weil das Kunstwerk danach nicht an Wert verliere.

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Dem Gericht zufolge hatte der Kläger im Jahr 2015 das Kunstobjekt "Ballon Venus Jeff Koons" inklusive speziell gefertigter Transportbox und Vitrine für 45.000 Euro der Galerie abgekauft. Bei der pinken Skulptur handelt es sich um ein Kunstwerk aus einer Reihe von 650 Exemplaren aus dem Jahr 2013, die von der Marke Dom Pérignon herausgegeben wurde.

Im Jahr 2017 beauftragt der Besitzer die Galerie damit, die Kunststoffskulptur aus dem Raum Frankfurt am Main nach Düsseldorf zu transportieren. Bei der Abholung bestätigte ein Mitarbeiter durch seine Unterschrift, das Kunstwerk in einem "ordnungsgemäßen und einwandfreien Zustand" übernommen zu haben.

Nach dem Transport habe die Skulptur jedoch Kratzer am unteren Teil aufgewiesen, wodurch das Hochglanzkunstwerk an dieser Stelle "mattiert" gewirkt habe. Im Transportbehältnis hätten sich Rostspuren befunden. Die Galerie habe nicht beweisen können, dass die Skulptur schon bei ihrer Abholung beschädigt gewesen sei.

Das Gericht sah die Galerie dazu verpflichtet, Schadenersatz zu zahlen. Nicht beweisen konnte der Kunstliebhaber demnach, dass die Galerie nach dem Transport Originalteile der Skulptur und der Verpackung ausgetauscht haben soll. Eine entsprechende Klage wurde zurückgewiesen. Gegen das Urteil kann Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden.

(W.Uljanov--DTZ)

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