Deutsche Tageszeitung - Anklage fordert 15 Jahre Haft in Prozess um Potsdamer Bluttat mit vier Toten

Anklage fordert 15 Jahre Haft in Prozess um Potsdamer Bluttat mit vier Toten


Anklage fordert 15 Jahre Haft in Prozess um Potsdamer Bluttat mit vier Toten
Anklage fordert 15 Jahre Haft in Prozess um Potsdamer Bluttat mit vier Toten / Foto: ©

Im Prozess um die Bluttat mit vier Toten in einer Potsdamer Behinderteneinrichtung hat die Staatsanwaltschaft 15 Jahre Haft für die angeklagte 52-jährige Pflegerin gefordert. Staatsanwältin Maria Stiller sah es in ihrem Plädoyer am Freitag vor dem Landgericht der brandenburgischen Landeshauptstadt als erwiesen an, dass Ines Andrea R. vier Menschen heimtückisch ermordete. Zudem habe sie dies in zwei Fällen versucht.

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R. soll die Taten laut Stiller jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen begangen haben. Die Staatsanwältin forderte zudem über die Freiheitsstrafe hinausgehend die Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie ein lebenslanges Berufsverbot. Stiller nannte die Tat "abgrundtief böse". Die Angeklagte habe außerdem keine Reue gezeigt.

Aufgrund des psychiatrischen Gutachten sei von einer verminderten Schuldfähigkeit der Angeklagten auszugehen, dies spreche rechtlich gegen eine lebenslange Freiheitsstrafe. Unter anderem das mehrfache gezielte Handel und das Aufrechterhalten einer Lüge zur Tatverschleierung spreche jedoch gegen eine vollständige Aufhebung der Steuerungsfähigkeit und damit gegen eine völlige Schuldunfähigkeit.

Stiller würdigte in ihrem Plädoyer zuerst die vier Opfer der Tat, beschrieb diese und die Gründe, warum sie im Oberlinhaus waren. Die Angeklagte habe sich diesen Schicksalen viele Jahre fürsorglich angenommen, sagte die Staatsanwältin. Anschließend ging Stiller auf den Lebensweg der Angeklagten und deren psychische Erkrankung ein. Sie habe Anerkennung im Beruf bekommen, der Beruf als Pflegerin habe ihr Halt gegeben.

R. habe immer wieder Gewaltfantasien gehabt, sie allerdings nie umgesetzt. Sie sei "äußerst beherrscht" gewesen. Die Arbeitssituation habe der Angeklagten aber immer mehr zu schaffen gemacht, trotzdem habe sie weiter gearbeitet. Was wirklich der Auslöser für den am Abend des 28. Aprils erfolgten "massiven körperlichen Übergriff" gewesen sei, erschließe sich ihr nach wie vor nicht, sagte Stiller.

R. habe zuerst versucht, zwei Menschen der Einrichtung durch Erwürgen zu töten. Einen Mann habe sie anschließend tot gewähnt. Von einer Frau habe sie abgelassen, weil es ihr zu "anstrengend" gewesen sei.

Danach habe sie aus ihrer Tasche ein elf Zentimeter langes Keramikmesser geholt und damit vier Menschen mit Behinderungen - zwei Frauen und zwei Männer im Alter zwischen 31 und 56 Jahren - heimtückisch getötet. Im Anschluss daran habe sie dies auch bei einer weiteren 43-jährigen Bewohnerin versucht. Die Frau überlebte dank einer Notoperation den Angriff mit schweren Verletzungen.

Die Opfer der Tat wurden im Thusnelda-von-Saldern-Haus in Potsdam gefunden worden, einer Einrichtung des diakonischen Anbieters Oberlinhaus. Polizisten entdeckten die Todesopfer in verschiedenen Zimmern, der Einsatz war durch einen Notruf ausgelöst worden. "Szenen wie aus einem Horrorfilm" hätten die Polizisten am Tatort vorgefunden, schilderte die Staatsanwältin.

Im Anfang November begonnenen Prozess sagten unter anderem Ermittler, Arbeitskollegen von R. und der Ehemann aus. Am Donnerstag wurde eine psychiatrische Gutachterin angehört. Ihrem Gutachten zufolge soll R. die Tat in einem Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen haben. R. wurde unmittelbar nach der Tat unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Sie ist inzwischen in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

(N.Loginovsky--DTZ)

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