Deutsche Tageszeitung - Schlussplädoyers in Prozess gegen Epstein-Vertraute Maxwell begonnen

Schlussplädoyers in Prozess gegen Epstein-Vertraute Maxwell begonnen


Schlussplädoyers in Prozess gegen Epstein-Vertraute Maxwell begonnen
Schlussplädoyers in Prozess gegen Epstein-Vertraute Maxwell begonnen / Foto: ©

Im Prozess gegen die langjährige Vertraute des verstorbenen US-Sexualstraftäters Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell, haben die Schlussplädoyers von Anklage und Verteidigung begonnen. Beide Seiten hatten am Montag vor einem Bundesgericht in New York mehrere Stunden Zeit, ihre Argumente darzulegen. Im Anschluss sollten die zwölf Geschworenen mit ihren Beratungen beginnen. Im Falle eines Schuldspruchs droht Maxwell, die am ersten Weihnachtstag 60 Jahre alt wird, eine jahrzehntelange Gefängnisstrafe.

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Die Verteidigung hatte am Freitag nach weniger als zwei Verhandlungstagen ihre Beweisführung beendet. Maxwell selbst lehnte es ab, in dem Prozess auszusagen, der nun schneller als erwartet auf sein Ende zusteuert.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Tochter des britischen Medienmoguls Robert Maxwell vor, über Jahre systematisch Minderjährige für Epstein rekrutiert zu haben, die von dem bestens vernetzten Finanzinvestor dann sexuell missbraucht wurden. Konkret wird Maxwell in sechs Anklagepunkten Sexhandel zur Last gelegt, die Anklage umfasst einen Zeitraum zwischen 1994 und 2004.

Während des dreiwöchigen Prozesses sagten vier mutmaßliche Epstein-Opfer aus. Zwei von ihnen waren nach eigenen Angaben nur 14 Jahre alt, als der sexuelle Missbrauch begann. Eine der Frauen sagte aus, sie habe nach sexuellen Begegnungen mit Epstein in der Regel 300 Dollar erhalten - meist von Maxwell persönlich. Eine andere Frau sagte aus, Maxwell habe ihr als Teenager an die Brust gegriffen.

Die im Juli 2020 festgenommene Angeklagte selbst hat alle Vorwürfe zurückgewiesen. Ihre Anwälte werfen der Staatsanwaltschaft vor, Maxwell zum "Sündenbock" zu machen, weil Epstein nach seinem Tod in einer New Yorker Gefängniszelle im August 2019 durch mutmaßlichen Suizid nicht mehr der Prozess gemacht werden kann. Die Verteidigung versuchte während des Prozesses auch, das Erinnerungsvermögen der Zeuginnen in Zweifel zu ziehen.

Die Geschworenen werden einstimmig über Schuld oder Unschuld entscheiden müssen - ansonsten platzt der Prozess.

(A.Stefanowych--DTZ)

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