Deutsche Tageszeitung - Fünf Festnahmen wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 17 Fällen

Fünf Festnahmen wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 17 Fällen


Fünf Festnahmen wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 17 Fällen
Fünf Festnahmen wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 17 Fällen

Nach länderübergreifenden Ermittlungen wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 17 Fällen haben die deutsche und die polnische Polizei fünf mutmaßliche sogenannte Enkeltrickbetrüger festgenommen. Polnische Spezialeinsatzkräfte nahmen am Dienstag zwei tatverdächtige Männer im Alter von 41 und 47 Jahren und eine 44-Jährige in einer Wohnung in Lodz fest, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Berlin am Mittwoch gemeinsam mitteilten.

Textgröße ändern:

Parallel zur Festnahme fand im niedersächsischen Garbsen eine Betrugstat statt. Dabei spielten zwei Anrufer - ein vermeintlicher Professor und ein vermeintlicher Doktor - einem 90-Jährigen vor, dass sein Sohn lebensbedrohlich an Corona erkrankt sei. Sie gaben an, dass ausschließlich ein Medikament aus der Schweiz zu einem Preis von 27.500 Euro sein Leben retten könne.

Noch während des laufenden Telefonats drangen die polnischen Beamten in die Wohnung in Lodz ein und nahmen die beiden Anrufer sowie eine in der Wohnung befindliche und ebenfalls tatverdächtige Frau fest. Bei der anschließenden Durchsuchung wurde umfangreiches Beweismaterial wie Laptops, Mobiltelefone, Schmuck und ein höherer Geldbetrag beschlagnahmt.

Nahezu zeitgleich nahmen den Angaben zufolge Ermittler zwei weitere tatverdächtige Bandenmitglieder im Alter von 21 und 71 Jahren aufgrund vorliegender Haftbefehle am deutsch-schweizerischen Grenzübergang von Thayngen und Bietingen in Baden-Württemberg fest. In die Ermittlungen waren zahlreiche Behörden involviert. Durch "die intensive Zusammenarbeit" aller Beteiligten sei es möglich gewesen, über einen mehrmonatigen Zeitraum einen Schaden in Höhe von über 240.000 Euro zu verhindern, hieß es.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand können der Tätergruppierung in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Niedersachsen bisher 17 Taten mit einem eingetretenen Schaden in Höhe von knapp 120.000 Euro zugeordnet werden. Die Auswertung der beschlagnahmten Beweismittel sowie die weiteren Ermittlungen dauerten an. Sie könnten "zur Aufklärung zahlreicher weiterer, in Deutschland und anderen europäischen Ländern begangener Enkeltricktaten führen".

(Y.Leyard--DTZ)

Empfohlen

"Spiegel": Ex-BND-Chef Hanning soll Analyse für Aserbaidschan erstellt haben

Der unter Spionageverdacht festgenommene frühere BND-Präsident August Hanning soll einem Medienbericht zufolge eine Analyse für den Geheimdienst von Aserbaidschan erstellt haben. Wie der "Spiegel" am Dienstagabend berichtete, gehen Ermittler dem Verdacht nach, dass Hanning mit einem Agenten der Kaukasusrepublik Aserbaidschan in Verbindung stand. Der ehemalige Geheimdienstchef und sein früherer Büroleiter beim Bundesnachrichtendienst (BND), Manfred D., waren am Dienstag festgenommen worden.

Shakira und Ex-Partner Piqué streiten vor Gericht über Besuchsregelungen für Kinder

Popstar Shakira und ihr Ex-Partner, der ehemalige spanische Fußballer Gerard Piqué, sind am Dienstag erstmals in einem Prozess um die Besuchsregelungen für ihre beiden Kinder vor Gericht erschienen. Die Sängerin will die Zahl der Transatlantik-Flüge ihrer zwei Söhne zwischen Miami in den USA, wo sie mit den Kindern lebt, und Barcelona in Spanien, wo Piqué wohnt, reduzieren, wie ihr Anwaltsteam mitteilte.

Urteil: Arbeitgeber müssen kurzfristigen Verzicht auf Elternzeit nicht akzeptieren

Arbeitgeber müssen dem Wunsch eines kurzfristigen Verzichts auf eine genehmigte Elternzeit nicht ohne Weiteres nachkommen. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt mitteilte, hatte ein Mann kurz vor Beginn seiner Elternzeit gefordert, doch beschäftigt zu werden, da er sich von der Mutter seines Kindes getrennt hatte und aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war. Das Kind blieb bei der Mutter. Dennoch sei der Mann an seine Elternzeit gebunden, urteilte das BAG.

Brutaler Angriff auf Wanderin auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss lange ins Haft

Nach dem brutalen Angriff auf eine Wanderin auf dem Saar-Hunsrück-Steig muss der Täter lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Saarbrücken wegen versuchten Mordes, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann wollte die Frau zum Oralverkehr zwingen, fuhr ihr mit einem Quad hinterher und attackierte sie. (Az. 6 StR 296/26)

Textgröße ändern: