Deutsche Tageszeitung - Kontrollen decken eklatante Missstände in Sammelunterkünften in NRW auf

Kontrollen decken eklatante Missstände in Sammelunterkünften in NRW auf


Kontrollen decken eklatante Missstände in Sammelunterkünften in NRW auf
Kontrollen decken eklatante Missstände in Sammelunterkünften in NRW auf

Deutsche und niederländische Behörden haben zahlreiche Missstände in Sammelunterkünften von ausländischen Arbeitskräften aufgedeckt. Bei grenzübergreifenden Kontrollen von sechs Unterkünften im nordrhein-westfälischen Landkreis Kleve wurden am Wochenende unter anderem erhebliche Brandschutzmängel, Schimmel, Schädlingsbefall, fehlende Stromversorgung und baurechtliche Mängel festgestellt, wie das nordrhein-westfälische Bauministerium am Sonntag mitteilte.

Textgröße ändern:

Für einen Teil der kontrollierten Unterkünfte wird demnach voraussichtlich die weitere Nutzung untersagt. Zudem habe sich der Verdacht einer organisierten Einschleusung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, vorwiegend aus Rumänien und Bulgarien, sowie der Ausbeutung durch Leiharbeitsunternehmen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet bestätigt. Eklatante Verstöße gegen das Arbeitsschutzrecht würden die niederländischen Behörden zusätzlich ahnden.

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in Sammelunterkünften grenznah auf der deutschen Seite untergebracht und arbeiten auf der niederländischen Seite. Sie werden laut Ministerium in den Niederlanden unter unwürdigen Arbeitsbedingungen beschäftigt, vor allem in der fleischverarbeitenden Industrie. Allein im Kreis Kleve gehen Schätzungen davon aus, dass etwa 2000 Arbeitsmigrantinnen und -migranten betroffen sind.

Mehr als 140 Menschen wurden am Samstag und Sonntag von Mitarbeitern deutscher und niederländischer Behörden kontrolliert. Die Aktion wurde von der Polizei und der Bundespolizei unterstützt. Laut Ministerium handelte es sich um die erste grenzübergreifende Aktion dieser Art.

Damit sei "ein Schlag gegen die menschenunwürdige Unterbringung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gelungen", erklärte Nordrhein-Westfalens Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU). Die Kontrollen hätten "die Scheinwerfer auf prekäre Arbeits- und Wohnverhältnisse gerichtet und illegale Strukturen aufgedeckt, um Betroffene aus den menschenunwürdigen Bedingungen zu befreien".

Karien van Gennip, Ministerin für Soziales und Arbeit der Niederlande, erklärte, Arbeitsmigranten hätten "wie alle anderen auch Anspruch auf angemessenen Wohnraum und ordentliche Arbeitsbedingungen".

(Y.Leyard--DTZ)

Empfohlen

Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung fordert weltweite Abkehr von Todesstrafe

Inmitten von Kontroversen über Hinrichtungen in den USA hat der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Lars Castellucci (SPD), auf die Abschaffung der Todesstrafe überall in der Welt gedrungen. "Die Todesstrafe ist mit der Würde des Menschen unvereinbar, denn sie ist eine unmenschliche und besonders grausame Form der Bestrafung", erklärte Castellucci am Samstag zum Welttag gegen die Todesstrafe. Deutschland und alle anderen EU-Mitgliedstaaten lehnten die Todesstrafe "unter allen Umständen" ab.

US-Politiker und UNO fordern Verzicht auf geplante Liveübertragung einer Hinrichtung

In den USA wächst der Druck auf Verteidigungsminister Pete Hegseth, auf die angekündigte Liveübertragung der Hinrichtung eines zum Tode verurteilten Attentäters zu verzichten. US-Vizepräsident JD Vance äußerte am Freitag Zweifel und sagte, er werde sich einen Livestream nicht anschauen. Republikaner wie auch Demokraten im Kongress erklärten, eine öffentliche Hinrichtung erinnere an autoritäre Regierungen und Extremisten. Das UN-Menschenrechtskommissariat sprach von einer Art "Folter".

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"

Die Vereinten Nationen haben den angekündigten Livestream der Hinrichtung eines verurteilten Attentäters als eine Form von "Folter" verurteilt. "Die Live-Übertragung einer Hinrichtung ist gleichbedeutend mit einer öffentlichen Hinrichtung und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen", erklärte das Büro des UN-Beauftragten für Menschenrechte, Volker Türk, am Freitag in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur AFP.

Textgröße ändern: