Deutsche Tageszeitung - Von den USA gesuchter Ex-Polizeichef von Honduras in seiner Heimat festgenommen

Von den USA gesuchter Ex-Polizeichef von Honduras in seiner Heimat festgenommen


Von den USA gesuchter Ex-Polizeichef von Honduras in seiner Heimat festgenommen
Von den USA gesuchter Ex-Polizeichef von Honduras in seiner Heimat festgenommen

Der wegen Drogenhandels von den USA gesuchte Ex-Polizeichef von Honduras, Juan Carlos Bonilla, ist in seinem Heimatland festgenommen worden. "'El Tigre' Bonilla wurde gefangengenommen", sagte Polizeisprecherin Rebeca Martínez unter Verwendung von Bonillas Beinamen am Mittwoch (Ortszeit) der Nachrichtenagentur AFP. Spezialkräfte der Polizei hätten ihn an einer Mautstelle im Norden der honduranischen Hauptstadt Tegucigalpa gefasst.

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Bonilla war von 2012 bis 2013 Polizeichef in Honduras. In einem US-Prozess gegen Tony Hernández, den Bruder des honduranischen Ex-Präsidenten Juan Orlando Hernández, wurde Bonilla als "Mit-Verschwörer" genannt. Bonilla hatte die Anschuldigungen damals gegenüber örtlichen Medien zurückgewiesen.

Bonillas Festnahme ereignete sich nur drei Wochen nach der Festnahme von Ex-Präsident Hernández, der von den US-Behörden ebenfalls wegen Drogenhandels gesucht wird. In seiner achtjährigen Amtszeit, die am 27. Januar endete, soll der 53-Jährige den Schmuggel von rund 500 Tonnen Drogen erleichtert haben. Die seit dem Jahr 2004 in die USA geschmuggelten Drogenlieferungen stammten vornehmlich aus Kolumbien und Venezuela stammten.

Dafür, dass Hernández die Drogenschmuggler gewähren ließ, soll er nach Angaben der US-Botschaft in Tegucigalpa "Millionen Dollar Schmiergelder" von Drogenbanden in Honduras, Mexiko und anderen Ländern erhalten haben. Hernández' Bruder Tony war im März 2021 von einem New Yorker Gericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Die Auslieferung von Ex-Präsident Hernández beantragten die US-Behörden am 14. Februar. Der Politiker wurde in ein Gefängnis der Polizei-Spezialkräfte im Osten von Tegucigalpa gebracht. Er hat aber beantragt, für die Dauer seines Verfahrens in Hausarrest verlegt zu werden.

(I.Beryonev--DTZ)

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