Deutsche Tageszeitung - Höchstes UN-Gericht fordert "sofortiges" Ende des russischen Angriffs auf die Ukraine

Höchstes UN-Gericht fordert "sofortiges" Ende des russischen Angriffs auf die Ukraine


Höchstes UN-Gericht fordert "sofortiges" Ende des russischen Angriffs auf die Ukraine
Höchstes UN-Gericht fordert "sofortiges" Ende des russischen Angriffs auf die Ukraine

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat in einer einstweiligen Verfügung ein "sofortiges" Ende des russischen Angriffs auf die Ukraine gefordert. "Die Russische Föderation muss sofort die Militäroperationen einstellen, die sie am 24. Februar auf dem Staatsgebiet der Ukraine begonnen hat", sagte die Vorsitzende Richterin Joan Donoghue am Mittwoch bei einer Anhörung vor dem höchsten UN-Gericht.

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Das Gericht sei sich "des Ausmaßes der menschlichen Tragödie in der Ukraine sehr bewusst" und sei "zutiefst besorgt angesichts der von der russischen Föderation angewendeten Gewalt, die sehr ernste Fragen im Zusammenhang mit dem Völkerrecht aufwirft", sagte Donoghue. Das Gericht forderte Moskau zudem auf sicherzustellen, dass militärische und irreguläre bewaffnete Einheiten "keine weiteren Schritte" zur Fortsetzung der Offensive unternehmen.

Kiew begrüßte "einen vollständigen Sieg der Justiz und einen vollständigen Sieg der Ukraine". Der ukrainische Vertreter Anton Korynewytsch sagte nach der Anhörung, Russland müsse nun im Sinne der Gerichtsentscheidung "handeln" und seine Truppen abziehen.

Die endgültige Entscheidung des IGH in dem Fall steht noch aus. Verfahren vor dem höchsten UN-Gericht dauern üblicherweise mehrere Jahre. Die Ukraine hatte in einem Eilantrag am 27. Februar gefordert, dass der IGH bis zu seinem Urteil einen sofortigen Stopp aller russischen Militäreinsätze in der Ukraine anordnet. In dem Antrag hatte Kiew argumentiert, Russland habe seine Invasion mit der falschen Behauptung begründet, in den ostukrainischen Regionen Donezk und Luhansk finde ein Völkermord an der russischsprachigen Bevölkerung statt.

Russische Vertreter waren den mündlichen Verhandlungen Anfang vergangener Woche ferngeblieben. In einer schriftlichen Stellungnahme wies Moskau die Zuständigkeit des IGH zurück, da der Antrag Kiews nicht in den Anwendungsbereich der Völkermord-Konvention von 1948 falle, auf die sich die Ukraine berufe. Zugleich rechtfertigte Russland seinen Einmarsch in der Ukraine mit "Selbstverteidigung".

Der IGH erklärte sich jedoch für zuständig. Die Vorsitzende Richterin Donoghue betonte, das Gericht sei derzeit "nicht im Besitz von Beweisen, welche den Vorwurf der Russischen Föderation belegen, dass auf ukrainischem Territorium ein Völkermord begangen wurde".

Der Internationale Gerichtshof ist das zentrale Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen. Er wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingerichtet, um über Streitigkeiten zwischen UN-Mitgliedstaaten zu entscheiden, die sich hauptsächlich auf Verträge und Konventionen stützen. In diesem Fall geht es um die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948, die Russland ebenso wie die Ukraine ratifiziert haben.

Die Urteile des Gerichts sind bindend. Allerdings stehen dem IGH keine wirklichen Instrumente zur Verfügung, um eine Einhaltung seiner Urteile durchzusetzen. Aus Sicht von Experten wäre ein Urteil des IGH zugunsten der Ukraine aber von hoher symbolischer Bedeutung für Kiew.

(L.Svenson--DTZ)

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