Deutsche Tageszeitung - Lebenslange Haft für 54-Jähriger wegen Mordes an Studentin in Niedersachsen

Lebenslange Haft für 54-Jähriger wegen Mordes an Studentin in Niedersachsen


Lebenslange Haft für 54-Jähriger wegen Mordes an Studentin in Niedersachsen
Lebenslange Haft für 54-Jähriger wegen Mordes an Studentin in Niedersachsen

Rund sechseinhalb Jahre nach einem tödlichen Gewaltverbrechen an einer 23-jährigen Studentin im niedersächsischen Rehburg-Loccum hat das Landgericht Osnabrück einen 54-jährigen Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter befanden den Mann des Mordes für schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Sie verfügten außerdem eine an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zuvor zwei vorangegangene Urteile gegen den Angeklagten aufgehoben.

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Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Mann die junge Frau im September 2015 während eines Freigangs aus dem Maßregelvollzug in einem Waldstück am Kloster Loccum getötet. Maßregelvollzug ist eine besondere Form der Freiheitsstrafe für psychisch kranke oder drogenabhängige Täter.

Eine Vielzahl von Indizien habe in der Gesamtschau für eine Verurteilung ausgereicht, erläuterte der Vorsitzende Richter in seiner zweistündigen Urteilsbegründung. Dazu hätten ein am Tatort gefundenes Kaugummipapier mit einer Blutspur des Angeklagten und eine DNA-Spur des Manns unter den Fingernägeln der jungen Frau gehört.

Zudem seien die zahlreichen Vorstrafen des 54-Jährigen berücksichtigt worden. Die Richter kamen mit ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft in voller Höhe nach. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch plädiert.

Der Mann hatte wegen der Tat bereits zweimal vor Gericht gestanden. 2017 verurteilte ihn das zunächst zuständige Landgericht Verden wegen Totschlags zu elfeinhalb Jahren Haft und Sicherungsverwahrung. Dieses Urteil hob der BGH in einem von der Nebenklage angestrengten Revisionsverfahren auf und verwies den Fall zu neuerlichen Verhandlung zurück an das Landgericht Verden.

In einem zweiten Prozess sprachen die Richter den Beschuldigten 2019 dann frei. Das Urteil erging aus "tatsächlichen Gründen", worunter Juristen etwa fehlende Beweise verstehen. Gegen dieses Urteil legten Staatsanwaltschaft und ebenfalls die Nebenklage Revision ein, welcher der BGH stattgab. Aufgrund entsprechender Regelungen in der Strafprozessordnung wurde der Fall für den dritten Prozess an das Landgericht Osnabrück überwiesen.

(V.Sørensen--DTZ)

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