Deutsche Tageszeitung - Nach Messerangriff von Würzburg ab April Sicherungsverfahren gegen Beschuldigten

Nach Messerangriff von Würzburg ab April Sicherungsverfahren gegen Beschuldigten


Nach Messerangriff von Würzburg ab April Sicherungsverfahren gegen Beschuldigten
Nach Messerangriff von Würzburg ab April Sicherungsverfahren gegen Beschuldigten

Zehn Monate nach einem Messerangriff in Würzburg mit drei Toten beginnt im April der Prozess gegen den Beschuldigten. Wie das Landgericht Würzburg am Donnerstag mitteilte, soll ab dem 22. April am drei verschiedenen Orten verhandelt werden - in Veitshöchheim, Estenfeld und Würzburg. Für den Prozess sind Termine bis Ende September angesetzt.

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Es handelt sich um ein Sicherungsverfahren, was bedeutet, dass in dem Prozess keine Freiheitsstrafe für den Angeklagten zu erwarten ist. Die Generalstaatsanwaltschaft München beantragte die Unterbringung des Beschuldigten in einer geschlossenen Psychiatrie. Sie geht davon aus, dass der Mann im Zustand der Schuldunfähigkeit drei Morde und elf versuchte Morde beging.

Laut zwei gerichtspsychiatrischen Gutachten leidet er unter einer paranoiden Schizophrenie. Er sei deswegen zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage gewesen, das Unrecht seiner Taten einzusehen. Auch in Zukunft ist nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft mit ähnlich aggressiven Taten zu rechnen.

Die Anklage wirft dem somalischstämmigen Beschuldigten vor, am 25. Juni vergangenen Jahres in der Würzburger Innenstadt drei Menschen mit einem Messer getötet und zehn weitere Menschen zu töten versucht zu haben. Neun von ihnen wurden verletzt.

Der damals 24-Jährige soll dabei in einem Kaufhaus und in der Nähe davon angegriffen haben. Einen Menschen soll er gleich zweimal attackiert haben - einmal in dem Kaufhaus und einmal außerhalb. Deswegen wird er des versuchten Mords in elf Fällen beschuldigt.

Der Beschuldigte gab laut Generalstaatsanwaltschaft an, dass Stimmen in seinem Kopf ihm die Tat befohlen hätten. Er habe sich in Deutschland ungerecht behandelt gefühlt und deshalb rächen wollen.

Die Ermittlungen hätten keine Hinweise auf islamistische Motive ergeben. Das Amtsgericht Würzburg hatte schon im Sommer die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

(W.Novokshonov--DTZ)

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