Deutsche Tageszeitung - Freisprüche in Prozess um Millionendiebstählen aus Bankschließfächern

Freisprüche in Prozess um Millionendiebstählen aus Bankschließfächern


Freisprüche in Prozess um Millionendiebstählen aus Bankschließfächern
Freisprüche in Prozess um Millionendiebstählen aus Bankschließfächern

In einem Fall von millionenschweren Diebstählen aus Bankschließfächern in München hat das Landgericht München I die drei Angeklagten freigesprochen. Mit dem Urteil folgte das Gericht den gleichlautenden Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die angeklagte Bankmitarbeiterin und die zwei mitangeklagten Männer bekamen Anspruch auf Entschädigung unter anderem für ihre Untersuchungshaft zuerkannt.

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Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem Trio vorgeworfen, sich 2017 zu einer Bande zusammengeschlossen zu haben, um Wertgegenstände aus Schließfächern einer Bankfiliale zu stehen. Bei drei dieser Taten sollte nach der Anklage einer der Männer Ende 2017 und Anfang 2018 insgesamt rund 4,6 Millionen Euro aus von einer russischen Millionärin gemieteten Schließfächern entnommen und diese danach mit Heißkleber verschlossen haben.

Die angeklagte Bankmitarbeiterin sollte der Anklage zufolge das nötige Insiderwissen geliefert haben. Nach der Beweisaufnahme war das Gericht aber nicht ausreichend von der Täterschaft überzeugt. Zwar ging auch die Kammer davon aus, dass die Diebe über Insiderwissen verfügten. Es war aber nicht zu klären, ob die angeklagte Mitarbeiterin oder womöglich andere Insider diese Informationen beschafft hatten.

Den Mann, der die Schließfächer nach der ursprünglichen Anklage ausgeräumt haben sollte, sah das Gericht auch durch die Bilder von Überwachungskameras nicht eindeutig identifiziert. Daran habe auch ein anthropologisches Gutachten nichts geändert. Schließlich urteilte das Gericht zum dritten Angeklagten und der Sohn der Bankmitarbeiterin, dass die als Hinweis auf eine Mittäterschaft gewerteten Chatnachrichten so allgemein gefasst seien, dass dies nicht für eine Verurteilung ausreiche.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft sieben Verdächtige für den spektakulären Millionenraub ausgemacht. Anfang 2020 sprach das Gericht bereits vier Angeklagte frei und trennte das Verfahren gegen die drei verbliebenen Angeklagten ab. Die leer geräumten Schließfächer sollen einer russischen Millionärin gehört haben, die noch deutlich höhere Geldbeträge in bar bei der in der Münchner Innenstadt gelegenen Bankfiliale eingelagert gehabt haben soll.

(A.Nikiforov--DTZ)

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