Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof urteilt im Juli über Verjährung in Dieselfall

Bundesgerichtshof urteilt im Juli über Verjährung in Dieselfall


Bundesgerichtshof urteilt im Juli über Verjährung in Dieselfall
Bundesgerichtshof urteilt im Juli über Verjährung in Dieselfall

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag in Karlsruhe erneut über die Verjährungsfrist bei Dieselfällen verhandelt. Es ging um einen Audi, den der inzwischen verstorbene Mann der Klägerin 2011 gekauft hatte und der mit einem manipulierten Dieselmotor von VW ausgestattet war. Die Klage gegen Volkswagen wurde 2020 eingereicht. (Az. VII ZR 422/21)

Textgröße ändern:

Der Dieselskandal war allerdings schon 2015 bekannt geworden, weswegen VW die Sache als verjährt betrachtet. Der Käufer gab allerdings an, dass er erst 2017 erfahren habe, dass sein Auto auch vom Dieselskandal betroffen war. Darum hätte er nicht zu spät geklagt.

Das Oberlandesgericht Stuttgart gab der Klage überwiegend statt: Die dreijährige Verjährungsfrist habe erst Ende 2017 begonnen, stellte es fest. Es sei nicht grob fahrlässig, wenn Autokäufer in den Jahren 2015 und 2016 keine eigenen Nachforschungen angestellt hätten.

Nun überprüft der BGH dieses Urteil auf Rechtsfehler. Ursprünglich sollten am Donnerstag noch zwei weitere Fälle verhandelt werden. Die beiden Termine waren aber am Mittwoch aufgehoben worden. Am 14. Juli will der siebte Zivilsenat in Karlsruhe sein Urteil sprechen.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

Urteil wegen mutmaßlicher iranischer Anschlagspläne in Hamburg erwartet

In einem Prozess um mutmaßliche Vorbereitungen für iranische Anschläge auf deutsch-jüdische Vertreter wird am Donnerstag (11.00 Uhr) vor dem Hamburger Oberlandesgericht das Urteil erwartet. Angeklagt sind ein mutmaßlicher iranischer Geheimagent und ein mutmaßlich von ihm angeworbener Komplize. Sie waren laut Anklage auf den Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, und den Vorsitzenden der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, den Grünen-Politiker Volker Beck, angesetzt.

AFP-Interview: Friedensnobelpreisträgerin Pillay empfiehlt Trump Lektion im Völkerrecht

Friedensnobelpreisträgerin Navi Pillay sieht in den US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) eine gezielte Retourkutsche Washingtons. Dies sei eine "Reaktion darauf, dass der Preis nicht an Präsident (Donald) Trump vergeben wurde", sagte die 85-jährige Südafrikanerin in einem Interview mit der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch. Darin bezeichnete sie die Sanktionen als "illegal" und empfahl dem US-Präsidenten eine Lektion im Völkerrecht.

Fahndung in Nordrhein-Westfalen: Unbekannte sollen 34-jährigen Häftling befreit haben

In Nordrhein-Westfalen sollen am Mittwoch zwei Unbekannte einen 34-jährigen Häftling zur Flucht verholfen haben. Alle drei seien flüchtig, teilte die Polizei in Essen mit. Laut einem Polizeisprecher soll der Häftling aus einer Justizvollzugsanstalt zu einer Arztpraxis in der Essener Innenstadt gebracht worden sein. Nach den zwei eventuell bewaffneten Unbekannten und dem Häftling wurde gefahndet.

An Lungenkrebs erkrankter Papst hat nach Operation das Klinikbett verlassen

Einen Tag nach seiner Operation an der Lunge wegen eines bösartigen Tumors hat Papst Leo XIV. das Bett im Gemelli-Krankenhaus in Rom verlassen. Der 71-Jährige habe sich Atemübungen unterzogen, teilten seine Ärzte in einer am Mittwoch vom Vatikan veröffentlichten Erklärung mit. Er sei umhergegangen und habe gegessen.

Textgröße ändern: