Deutsche Tageszeitung - Gewinn bei Onlinecasino aus Malta kann nicht in Deutschland eingeklagt werden

Gewinn bei Onlinecasino aus Malta kann nicht in Deutschland eingeklagt werden


Gewinn bei Onlinecasino aus Malta kann nicht in Deutschland eingeklagt werden
Gewinn bei Onlinecasino aus Malta kann nicht in Deutschland eingeklagt werden

Ein Rheinland-Pfälzer, der 40.000 Euro bei einem Onlinecasino mit Sitz in Malta gewann, kann das Geld nicht in Deutschland einklagen. Bei nicht lizensierten Glücksspielen gebe es keinen Anspruch auf Auszahlung, erklärte das Landgericht in Frankenthal am Donnerstag. Auch wenn das Casino in Malta sitze, sei deutsches Recht anzuwenden.

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Der Spieler könne aber die Rückzahlung seines Einsatzes von 5000 Euro verlangen, denn der unerlaubte Glücksspielvertrag sei nichtig. Möglicherweise könne er auch noch vor maltesischen Gerichten klagen. Der Spieler war mit der Entscheidung offenbar nicht einverstanden: Er legte Berufung beim Oberlandesgericht in Zweibrücken ein, wie das Gericht weiter mitteilte.

(U.Beriyev--DTZ)

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