Deutsche Tageszeitung - Gericht: Eventagentur darf keine Tischreservierung für Oktoberfest verkaufen

Gericht: Eventagentur darf keine Tischreservierung für Oktoberfest verkaufen


Gericht: Eventagentur darf keine Tischreservierung für Oktoberfest verkaufen
Gericht: Eventagentur darf keine Tischreservierung für Oktoberfest verkaufen

Eventagenturen dürfen keine Tischreservierungen für das Münchner Oktoberfest anbieten, wenn noch nicht einmal feststeht, ob dieses 2022 überhaupt stattfindet, und wenn die Agentur keine Tickets zur Verfügung stellen kann. Das Landgericht München I verurteilte eine im Internet tätige Agentur am Montag, den Verkauf von Tickets für die drei Festzelte "Augustiner", "Bräurosl" und "Hofbräu" einzustellen. Geklagt hatten die Gastronomiebetriebe.

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Das Angebot der Internet-Eventagentur sei irreführend und unlauterer Wettbewerb, urteilte das Gericht. Den Kunden könne zum Zeitpunkt der Reservierung kein Anspruch auf eine Reservierung verschafft werden. Die Agentur dürfe Tischreservierungen nur dann anbieten, wenn sie den Kunden die Einlassunterlagen zur Verfügung stellen könne.

Reine Optionen müssten als solche erkennbar sein, was hier aber nicht der Fall sei, hieß es. Zuvor hatte das Landgericht bereits eine entsprechende Eilentscheidung erlassen, um den Verkauf vorläufig zu stoppen.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich Wiesnwirte dagegen wehren, dass Plätze in ihren Festzelten im Internet verkauft werden. Im vergangenen Jahr gab es eine ähnliche Entscheidung zu einer anderen Eventagentur.

Dieser verbot das Gericht, Tischreservierungen des Festzelts der "Ochsenbraterei" im Internet zu verkaufen. Dort hätte ein Tisch für zehn Personen bei der wegen Corona abgesagten Wiesn 2020 wegen des Mindestverzehrs maximal 400 Euro gekostet - das Angebot der Eventagentur lag zwischen 1990 Euro und 3299 Euro.

Ein großer Teil der Tische auf dem größten Volksfest der Welt kann im Vorfeld reserviert werden. Die Wirte verlangen dafür kein Geld, fordern aber einen Mindestverzehr - üblicherweise zwei Maß Bier und ein Essen. Die Urteile vom Montag sind noch nicht rechtskräftig.

(L.Møller--DTZ)

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