Deutsche Tageszeitung - Lebenslange Haft für Mann wegen Doppelmords an Lebensgefährtin und angeblichem Liebhaber

Lebenslange Haft für Mann wegen Doppelmords an Lebensgefährtin und angeblichem Liebhaber


Lebenslange Haft für Mann wegen Doppelmords an Lebensgefährtin und angeblichem Liebhaber
Lebenslange Haft für Mann wegen Doppelmords an Lebensgefährtin und angeblichem Liebhaber / Foto: © AFP/Archiv

Wegen eines Doppelmords an seiner Partnerin und ihrem angeblichen Liebhaber hat das Landgericht Oldenburg einen 34-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, sagte ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur AFP am Freitag. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung weitestgehend ausgeschlossen.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Opfer im Oktober 2021 in Delmenhorst kurz nacheinander in einer Sportbar und in einer Wohnung aus Eifersucht erstach. Er ging davon aus, dass diese miteinander eine Beziehung führten und sah sich in seiner Familienehre verletzt.

Die Tat ereignete sich, nachdem der aus dem Irak stammende Mann von einer möglichen Beziehung zwischen seiner Lebensgefährtin und dem anderen Mann erfahren haben wollte.

Den mutmaßlichen Liebhaber suchte er in einer Sportbar auf und stach ihn nieder. Danach fuhr er zur Wohnung seiner Partnerin, mit der er nach jesidischem Recht verheiratet war, und attackierte diese ebenfalls mit Messerstichen. Beide starben. Der Mann flüchtete zunächst, wurde aber noch am selben Tag festgenommen.

Über seinen Verteidiger ließ er am ersten Prozesstag erklären, dass er zu dieser Zeit regelmäßig Kokain konsumiert habe und von einem Mordkomplott ausgegangen sei, das seine Partnerin und deren angeblicher Liebhaber gegen ihn geschmiedet hätten. Am Tattag habe er sich von einem Auto verfolgt gefühlt und beschlossen, die vermeintlichen Urheber zu töten. Die beiden Tötungen räumte er ein.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft vollumfänglich. Die Verteidigung hatte auf eine Verurteilung wegen zweifachem Totschlags auf zwölf Jahre und acht Monate Haft plädiert.

(G.Khurtin--DTZ)

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