Deutsche Tageszeitung - Klimacamp 2017 bei Garzweiler samt Infrastruktur fällt unter Versammlungsfreiheit

Klimacamp 2017 bei Garzweiler samt Infrastruktur fällt unter Versammlungsfreiheit


Klimacamp 2017 bei Garzweiler samt Infrastruktur fällt unter Versammlungsfreiheit
Klimacamp 2017 bei Garzweiler samt Infrastruktur fällt unter Versammlungsfreiheit / Foto: © AFP/Archiv

Das Klimacamp 2017 im Rheinland am Tagebau Garzweiler und seine Infrastruktureinrichtungen sind als eine durch das Grundgesetz geschützte Versammlung zu betrachten. Auf eine gewisse Dauer angelegte Protestcamps seien durch die Versammlungsfreiheit geschützt, wenn sie der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung dienen sollten, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Es ging konkret um ein Feld, das als Übernachtungsfläche genutzt wurde. (Az. BVerwG 6 C 9.20)

Textgröße ändern:

Das Polizeipräsidium Aachen hatte dem Klimacamp eine von den Veranstaltern gemietete Fläche und einen benachbarten Sportplatz als Versammlungsflächen zugewiesen. Ein 800 Meter entferntes, ebenfalls gemietetes Feld, auf dem Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Zelte aufstellten, wurde aber nicht als Versammlungsfläche genehmigt. Dieses Feld habe das Polizeipräsidium nicht vom Anwendungsbereich der Versammlungsfreiheit ausnehmen dürfen, entschied das Bundesverwaltungsgericht nun.

Es wies die Revision des Landes Nordrhein-Westfalen gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster zurück, das im Juni 2020 ebenfalls den Klimacamp-Veranstaltern recht gegeben hatte. Auch Infrastruktureinrichtungen solcher Protestcamps seien durch die Versammlungsfreiheit geschützt, wenn sie einen inhaltlichen Bezug zur Meinungskundgabe aufwiesen oder logistisch notwendig und in der Nähe seien, erklärte das Bundesverwaltungsgericht.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

Empfohlen

Papst Leo XIV. nach Lungenkrebs-OP in den Vatikan zurückgekehrt

Vier Tage nach seiner Lungenkrebsoperation hat Papst Leo XIV. am Samstag das Gemelli-Krankenhaus in Rom verlassen und ist in den Vatikan zurückgekehrt. Unter dem Jubel und dem Applaus von zahlreichen Gläubigen stieg das katholische Kirchenoberhaupt vor der Klinik in ein Auto, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP berichteten. Dabei grüßte der 71-Jährige die Menschen und verabschiedete sich vom Krankenhauspersonal.

Gründer der "Kakerlaken"-Bewegung in Indien nach Festnahme wieder frei

Der Gründer der sogenannten "Kakerlaken"-Bewegung (CJP) in Indien, Abhijeet Dipke, ist einen Tag nach seiner Festnahme wieder freigelassen worden. Dipke verließ am Samstagnachmittag eine Polizeiwache in Neu Delhi, winkte Medienvertretern zu und machte das "Victory"-Zeichen, als er in einem Auto weggefahren wurde, wie ein Fotograf der Nachrichtenagentur AFP beobachtete.

Flávio Bolsonaro hat im Falle eines Wahlsiegs keinen Posten für seinen Vater vorgesehen

Der rechtsgerichtete brasilianische Präsidentschaftskandidat Flávio Bolsonaro hat für den Fall eines Sieges in der Stichwahl in rund einer Woche keinen Regierungsposten für seinen Vater vorgesehen. "Er hat nie angedeutet, dass er mit mir in der Regierung zusammenarbeiten möchte", sagte der 45-Jährige am Freitag (Ortszeit) dem Sender Globo TV mit Blick auf seinen Vater, den rechtsextremen Ex-Präsidenten Jair Bolsonaro. Daher gebe es keine entsprechenden Pläne.

Drei Männer wegen Mordes an Surf-Touristen in Mexiko zu je 158 Jahren Haft verurteilt

Zweieinhalb Jahre nach der Ermordung von drei Surf-Touristen aus den USA und Australien sind in Mexiko drei Männer zu langen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Ein Gericht in Ensenada verhängte am Freitag Freiheitsstrafen von je 158 Jahren und neun Monaten gegen die Angeklagten.

Textgröße ändern: