Deutsche Tageszeitung - Ausländische Kämpfer von pro-russischen Separatisten in Ukraine zum Tode verurteilt

Ausländische Kämpfer von pro-russischen Separatisten in Ukraine zum Tode verurteilt


Ausländische Kämpfer von pro-russischen Separatisten in Ukraine zum Tode verurteilt
Ausländische Kämpfer von pro-russischen Separatisten in Ukraine zum Tode verurteilt / Foto: © AFP

Drei in der Ostukraine gefangen genommene ausländische Kämpfer sind laut russischen Medien von den pro-russischen Separatisten zum Tode verurteilt worden. Die beiden Briten Aiden Aslin und Shaun Pinner sowie der Marokkaner Saaudun Brahim seien vom Obersten Gerichtshof der Separatisten in Donezk verurteilt worden, weil sie "an den Kämpfen als Söldner teilnahmen", berichtete die russische Nachrichtenagentur Tass am Donnerstag.

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Die drei Männer hatten demnach auf der Seite der Ukraine gekämpft und waren von russischen Truppen gefangen genommen worden. Sie hätten sich während des dreitägigen Prozesses schuldig bekannt, "Taten mit dem Ziel der Machtübernahme und des Umsturzes der verfassungsmäßigen Ordnung in der Volksrepublik Donezk" begangen zu haben, berichtete die Nachrichtenagentur Interfax.

Die beiden Briten hatten sich laut Interfax im April in Mariupol ergeben. Die Hafenstadt im Süden der Ukraine war von den russischen Truppen nach wochenlanger Belagerung eingenommen worden. Der marokkanische Kämpfer ergab sich demnach im März im ostukrainischen Wolnowacha. Nach ihrer Gefangennahme hatten Aslin und Pinner im russischen Staatsfernsehen Großbritanniens Premierminister Boris Johnson aufgerufen, über ihre Freilassung zu verhandeln.

Vertreter der pro-russischen Separatisten hatten in den vergangenen Wochen bereits erklärt, ukrainischen Soldaten insbesondere des Asow-Regiments, die sich in Mariupol ergeben haben, drohe die Todesstrafe. In Russland gibt es seit 1997 ein Moratorium für die Todesstrafe, dieses gilt jedoch nicht in den selbsternannten, prorussischen Volksrepubliken in der Ostukraine.

Die britische Regierung reagierte "zutiefst besorgt" auf das Urteil. Gemäß den Genfer Konventionen hätten Kriegsgefangene Anspruch auf Immunität und "sollten nicht wegen Teilnahme an Kampfhandlungen strafrechtlich verfolgt werden", erklärte ein Sprecher von Premierminister Boris Johnson. Auch Außenministerin Liz Truss verurteilte die Gerichtsentscheidung auf Twitter "auf das Schärfste" und sprach von einem "Scheinurteil ohne Legitimität".

Laut der Nachrichtenagentur Tass plädierten Pinner und Brahim im Anklagepunkt des "Söldnertums" auf nicht schuldig, räumten ihre Beteiligung an Kämpfen "mit dem Ziel der gewaltsamen Machtübernahme" jedoch ein. Die Internationale Legion für die Verteidigung der Ukraine, in der sich ausländische freiwillige Kämpfer zusammengeschlossen haben, hatte am Mittwoch einen ähnlichen Prozess gegen eines ihrer Mitglieder, Andrew Hill, scharf kritisiert. Dieser sei kein Söldner, sondern ein "Legionär, der einen Vertrag mit der ukrainischen Armee hat". Ob die drei zum Tode Verurteilten ebenfalls der Internationalen Legion angehören, war zunächst unklar.

Die Familie von Aiden Aslin hatte Ende April erklärt, dieser sei 2018 in die Ukraine gezogen, habe dort seine Freundin kennen gelernt und sich schließlich in Mykolajiw niedergelassen. Er sei der ukrainischen Marine beigetreten und habe fast vier Jahre lang dort gedient. "Er ist entgegen der Kreml-Propaganda kein Freiwilliger, Söldner oder Spion", erklärte die Familie.

Auch Pinners Familie hatte erklärt, dieser sei "weder ein Freiwilliger noch ein Söldner, sondern diente im Einklang mit dem ukrainischen Gesetz offiziell in der ukrainischen Armee". Er war demnach 2018 in die Ukraine gezogen und hatte eine Ukrainerin geheiratet. Die drei Verurteilten werden nach Angaben des Anwalts einer der Männer Berufung einlegen.

(W.Budayev--DTZ)

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