Deutsche Tageszeitung - US-Rapper ASAP Rocky plädiert nach Schüssen auf Bekannten auf nicht schuldig

US-Rapper ASAP Rocky plädiert nach Schüssen auf Bekannten auf nicht schuldig


US-Rapper ASAP Rocky plädiert nach Schüssen auf Bekannten auf nicht schuldig
US-Rapper ASAP Rocky plädiert nach Schüssen auf Bekannten auf nicht schuldig / Foto: © POOL/AFP

Der US-Rapper ASAP Rocky hat nach der Anklage wegen Schüssen auf einen Bekannten auf nicht schuldig plädiert. Der 33-Jährige wies am Mittwoch vor einem Gericht in Los Angeles die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Der Freund von Pop-Superstar Rihanna blieb gegen eine Kaution von 550.000 Dollar (rund 541.000 Euro) auf freiem Fuß und muss am 2. November erneut vor Gericht erscheinen.

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Die Staatsanwaltschaft von Los Angeles hatte am Montag Anklage gegen den Sänger des Hits "Praise the Lord (Da Shine)" erhoben. Sie legt ASAP Rocky, der mit bürgerlichem Namen Rakim Mayers heißt und seinen Künstlernamen A$AP Rocky schreibt, in zwei Anklagepunkten ein Angriff mit einer halbautomatischen Schusswaffe zur Last.

Der fragliche Vorfall hatte sich im vergangenen November in Hollywood zugetragen. ASAP Rocky soll laut Staatsanwaltschaft bei einem Streit mit einem Bekannten, mit dem er früher befreundet war, eine halbautomatische Waffe auf seinen Kontrahenten gerichtet haben. Bei einer späteren Konfrontation gab der Rapper dann demnach zwei Schüsse in Richtung des Bekannten ab.

Nach Angaben der Polizei wurde das Opfer bei dem Vorfall leicht verletzt. ASAP Rocky wurde wegen der Schüsse im April am Flughafen von Los Angeles vorübergehend festgenommen.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Rapper mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Der in New York geborene Musiker wurde 2019 in der schwedischen Hauptstadt Stockholm nach einer Straßenschlägerei festgenommen. Er kam nach mehr als einem Monat in Untersuchungshaft frei und wurde später zu einer Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung verurteilt.

Privat sorgte ASAP Rocky zuletzt für positivere Schlagzeilen: Er und Rihanna wurden im Mai Eltern.

(V.Korablyov--DTZ)

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