Deutsche Tageszeitung - Gericht: Nur Anwohner können sich gegen Umbenennung von Straße in Berlin wehren

Gericht: Nur Anwohner können sich gegen Umbenennung von Straße in Berlin wehren


Gericht: Nur Anwohner können sich gegen Umbenennung von Straße in Berlin wehren
Gericht: Nur Anwohner können sich gegen Umbenennung von Straße in Berlin wehren / Foto: © AFP/Archiv

Nur Anwohner können sich in Berlin gegen die Umbenennung einer Straße wehren. Das Berliner Verwaltungsgericht wies in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die Klage eines Manns gegen die geplante Umbenennung der Mohrenstraße in Berlin-Mitte ab, weil dieser selbst dort nicht wohnt. ( VG 1 K 88/22)

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Der in Berlin-Lichtenberg lebende Kläger wandte sich im Juni vergangenen Jahres gegen die Entscheidung des Bezirksamts Mitte, die Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße umzubenennen. Das Bezirksamt wies den Widerspruch zurück und erhob eine Gebühr in Höhe von 148,27 Euro.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage nun ab, weil es dem Kläger "an der erforderlichen Klagebefugnis" fehle. Ein Verstoß gegen das Willkürverbot oder die Verletzung verfassungsrechtlich geschützter Rechte könnten lediglich durch Anwohner der betroffenen Straße geltend gemacht werden. Auch hält die Kammer die Widerspruchsgebühr für rechtmäßig. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

Die Bezirksverordnetenversammlung Mitte hatte die Umbenennung der Mohrenstraße im August 2020 mehrheitlich beschlossen. Begründet wurde dies damit, dass der Name "diskriminierend ist und dem Ansehen Berlin schadet". Die Straße soll nach Anton Wilhelm Amo benannt werden. Der um 1703 im heutigen Ghana geborene Amo wurde als Kind nach Deutschland verschleppt und war hierzulande der erste bekannte Philosoph und Rechtswissenschaftler afrikanischer Herkunft.

(V.Korablyov--DTZ)

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