Deutsche Tageszeitung - Schließung von Lokal des "Königreichs Deutschland" in Köln war rechtens

Schließung von Lokal des "Königreichs Deutschland" in Köln war rechtens


Schließung von Lokal des "Königreichs Deutschland" in Köln war rechtens
Schließung von Lokal des "Königreichs Deutschland" in Köln war rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Die Stadt Köln hat ein von einer Gastwirtin angeblich im Auftrag eines "Königreichs Deutschland" betriebenes Lokal rechtmäßig geschlossen und versiegelt. Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster in einem am Dienstag veröffentlichen Beschluss im Eilverfahren. Das Vorgehen der städtischen Behörden sei ohne vorherige schriftliche Anordnung korrekt gewesen, weil die Frau keine Erlaubnis gehabt und sich als unzuverlässig erwiesen habe.

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Nach Angaben des Gerichts fehlte bei der Betreiberin "jegliche Bereitschaft", ihre Gaststätte "unter Beachtung des geltenden deutschen Rechts" zu führen. Darüber hinaus habe sie sich geweigert, für die Betriebsführung überhaupt Verantwortung zu übernehmen. Stattdessen zog sich die Frau demnach auf den Standpunkt zurück, allein das "Königreich Deutschland" sei dafür zuständig.

Nach ihrer Argumentation handelte es sich bei der Lokalität angeblich nicht um eine Gaststätte, sondern um einen sogenannten Zweckbetrieb des besagten "Königreichs" in Form eines vermeintlichen Vereinslokals. Es sollte ferner nur "Staatsangehörigen und Zugehörigen" des Fantasiestaats aus dem Milieu der sogenannten Reichsbürgerbewegung offenstehen, wobei alle Gäste während des Aufenthalts automatisch temporär in den Kreis der "Zugehörigen" aufstiegen.

Die Kölner Aufsichtsbehörden hatten das Lokal laut Gericht bereits am Tag der Eröffnung aufgesucht und Hygieneverstöße festgestellt. Demnach argumentierte die Betreiberin, sie müsse sich nicht an Vorschriften halten, weil für sie einzig das "Recht" des "Königreichs" relevant sei. Als die Frau das Lokal am nächsten Tag trotzdem erneut öffnete, schloss und versiegelte die Stadt ihren Betrieb. Erst später reichten die Behörden eine schriftliche Anordnung nach.

In seinem unanfechtbaren Beschluss stellte der zuständige Senat klar, dass das selbsternannte "Königreich Deutschland" entgegen eigenen Überzeugungen "keine eigene Rechtsordnung" schaffen könne. Die Gaststätte habe auch kein Vereinslokal sein können, weil das "Königreich" kein Verein im Sinn des Gesetzes sei. Dazu kommt laut Gericht, dass die angebliche Konstruktion als vereinsrechtlicher Zweckbetrieb laut Gesetzeslage so gar nicht möglich ist.

Nach Angaben des Verfassungsschutzes handelt es sich bei dem "Königreich Deutschland" um eine seit 2012 aktive Gruppierung aus der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene. Deren Angehörige lehnen die Existenz der Bundesrepublik ab und fühlen sich an das deutsche Rechtssystem nicht gebunden. Die Gruppe steht demnach unter anderem auch auf dem Standpunkt, dass ihre Mitglieder keine Steuern zu zahlen hätten. Außerdem sammelt sie Geld von Sympathisanten.

Laut Bundesverfassungsschutz verleitet die Gruppe ihre Unterstützer unter anderem zur Einzahlung in sogenannte Gemeinwohlkassen, um daraus ihrerseits Projekte zu finanzieren. Anfang dieses Jahres erwarb sie demnach zwei Anwesen in Sachsen. Ein Rückzahlungsanspruch wird den Einzahlern nicht gewährt. Im vorigen Jahr untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Kassenbetreibern demnach alle Bank- und Versicherungsgeschäfte.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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