Deutsche Tageszeitung - Hohe Haftstrafen im Prozess gegen Drogenbande in Essen

Hohe Haftstrafen im Prozess gegen Drogenbande in Essen


Hohe Haftstrafen im Prozess gegen Drogenbande in Essen
Hohe Haftstrafen im Prozess gegen Drogenbande in Essen / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht Essen hat drei Männer wegen Drogenhandels in Millionenhöhe verurteilt, die mit ihren Geschäften Syriens Machthaber Baschar Al-Assad mitfinanzierten. Sie erhielten Haftstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie zehn Jahren und neun Monaten, sagte ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag.

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Einer der Angeklagten hatte die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. In seinem Urteil wurde strafmildernd berücksichtigt, dass er den Ermittlern alle Hintermänner nannte. Zwei der Angeklagten wurden wegen Beilhilfe verurteilt.

Nach Überzeugung des Gerichts schlossen sich Iyad C., Mohamad Bouz A. und Abdelfateh B. mit weiteren Komplizen in Syrien zu einer Bande zusammen, um in Syrien hergestelltes Amphetamin und Haschisch aus Latakia per Container verschiffen zu lassen. Die Drogen wurden in Saudi-Arabien und Ägypten gewinnbringend weiterverkauft. Für jeden Container, der Syrien verließ, mussten rund 360.000 Dollar an das syrische Heer gezahlt werden.

Um zu verschleiern, woher die Drogen kamen, wurden zunächst Zwischenhäfen in Europa angesteuert. Der Hauptorganisator der Drogengeschäfte, der gesondert strafrechtlich verfolgt wird, soll die nun Verurteilten als Komplizen angeworben haben. C. kümmerte sich um die Logistik, wobei ihn A. und B. unterstützten. Geld übermittelten die Männer über das in Deutschland verbotene Hawala-Banking.

Zwischen Dezember 2019 und November 2020 entdeckten Ermittler in der rumänischen Hafenstadt Constanta mehrere Container voller als Legalware getarnter Drogen. Beschlagnahmt wurden Haschisch und Amphetamin im Wert von insgesamt rund 130 Millionen Euro. Versteckt waren die Drogen etwa in Kühlaggregaten, libanesischer Seife oder Bananen.

Angeklagt war noch ein vierter Mann. Fouad S. wurde vorgeworfen, seinen Vater C. zu Hawala-Bankern begleitet zu haben. Das Verfahren gegen ihn wegen Geldwäsche wurde gegen eine Geldauflage eingestellt.

(A.Nikiforov--DTZ)

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