Deutsche Tageszeitung - Gutachten: Vertrag mit Selbstständigen darf nicht von sexueller Orientierung abhängen

Gutachten: Vertrag mit Selbstständigen darf nicht von sexueller Orientierung abhängen


Gutachten: Vertrag mit Selbstständigen darf nicht von sexueller Orientierung abhängen
Gutachten: Vertrag mit Selbstständigen darf nicht von sexueller Orientierung abhängen / Foto: © AFP/Archiv

Der Abschluss eines Vertrags mit einem Selbständigen darf nicht wegen der sexuellen Orientierung abgelehnt werden. Ein Unternehmen könne nicht die freie Wahl des Vertragspartners geltend machen, um eine solche Diskriminierung zu rechtfertigen, erklärte am Donnerstag am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die zuständige Generalanwältin Tamara Capeta in sogenannten Schlussanträgen. Es ging um den freien Mitarbeiter eines Fernsehsenders in Polen. (Az. C-356/21)

Textgröße ändern:

Er veröffentlichte zusammen mit seinem Lebensgefährten ein Lied, das für Toleranz warb. Wenig später beendete der Sender die langjährige Zusammenarbeit, woraufhin der Mann in Warschau vor Gericht zog. Er klagte auf die Zahlung von umgerechnet 10.160 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Das Gericht in Warschau zweifelt an der polnischen Regelung, mit der die europäische Gleichbehandlungsrichtlinie umgesetzt wurde. Demnach kann bei der Wahl eines Vertragspartners die sexuelle Ausrichtung berücksichtigt werden. Diese Ausnahme sehe die Richtlinie aber nicht vor, da sie zum Schutz der Freiheit anderer Menschen nicht notwendig sei, erklärte Capeta nun.

Die Einschränkung der freien Wahl von Vertragspartnern schütze andere wichtige Werte wie die Gleichbehandlung im Beruf. Firmen könnten dennoch den am besten geeigneten Kandidaten auswählen. Das Gericht in Warschau dürfe die entsprechende polnische Vorschrift nicht anwenden, erklärte Capeta weiter. Sie verhindere die Durchsetzung des Rechts, nicht wegen der sexuellen Ausrichtung diskriminiert zu werden.

Die Richterinnen und Richter am EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten der Generalanwältin halten. Sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für das Urteil wurde noch nicht angekündigt.

(U.Beriyev--DTZ)

Empfohlen

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Drei Jahre Haft für Hebamme aus Niedersachsen nach tödlich verlaufener Hausgeburt

Mehr als 16 Jahre nach dem Tod eines ungeborenen Babys bei einer Hausgeburt ist eine Hebamme in Niedersachsen wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das entschied das Landgericht Verden nach Angaben einer Sprecherin am Montag. Es war der dritte Prozess gegen die Frau, nachdem diese zuvor zwei Mal erfolgreich am Bundesgerichtshof Revision gegen Verurteilungen in dem Fall eingelegt hatte.

19 Jahre alter Vermisstenfall in Bayern geklärt: 39-Jährige wurde getötet

Die Polizei in Bayern hat nach fast 20 Jahren den Cold Case der vermissten Kerstin Lee Langley aufgeklärt. Zwei Männer und eine Frau sollen die damals 39-Jährige im Jahr 2007 gemeinschaftlich getötet haben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag in Regensburg mit. Einer der Männer wurde festgenommen, der zweite ist mittlerweile verstorben. Der Haftbefehl gegen die 56 Jahre alte Frau sei außer Vollzug gesetzt worden.

Nach tödlicher Messerattacke in Seniorenheim: Verletzte Frauen außer Lebensgefahr

Nach einer tödlichen Messerattacke in einem Seniorenheim in Nordrhein-Westfalen sind die beiden verletzten Bewohnerinnen außer Lebensgefahr. Die zunächst lebensgefährlich verletzte 83-Jährige und eine 81-Jährige, die schwere Verletzungen erlitten hatte, wurden am Wochenende operiert, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag in Coesfeld und Münster mitteilten. Ein 72-Jähriger soll am Freitag eine 86-jährige Mitbewohnerin getötet und die beiden anderen Frauen schwer verletzt haben.

Textgröße ändern: