Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof legt EuGH 19 Jahre alten Vergewaltigungsfall aus Freiburg vor

Bundesgerichtshof legt EuGH 19 Jahre alten Vergewaltigungsfall aus Freiburg vor


Bundesgerichtshof legt EuGH 19 Jahre alten Vergewaltigungsfall aus Freiburg vor
Bundesgerichtshof legt EuGH 19 Jahre alten Vergewaltigungsfall aus Freiburg vor / Foto: © AFP/Archiv

19 Jahre nach der Vergewaltigung einer Studentin in Freiburg muss sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit dem Fall befassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe legte den europäischen Richterinnen und Richtern Fragen zur maximalen Höhe der Strafe vor, wie er am Freitag mitteilte. Ein Franzose war vor einigen Monaten vom Landgericht Freiburg wegen der Tat verurteilt worden. (Az. 1 StR 130/22)

Textgröße ändern:

Das Landgericht verhängte sechs Jahre Haft wegen besonders schwerer Vergewaltigung. Es sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Frau im Oktober 2003 mit vorgehaltenem Messer in sein Auto gezerrt und sie stundenlang vergewaltigt hatte.

In Frankreich war der Mann wegen dort begangener anderer Taten bereits viele Jahre inhaftiert. Zwischen 2004 und 2021 saß er dort erneut im Gefängnis. Nach seiner Entlassung wurde er aufgrund eines deutschen Haftbefehls im vergangenen Jahr nach Deutschland überstellt, wo ihm wegen der Vergewaltigung der Prozess gemacht wurde.

Das Freiburger Landgericht hielt eine Strafe von sieben Jahren für angemessen, zog aber ein Jahr ab, weil die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe mit den in Frankreich verhängten Strafen nicht möglich war. Unter bestimmten Umständen kann aus mehreren Einzelstrafen eine Gesamtstrafe gebildet werden, die niedriger ist als die Summe der Einzelstrafen.

Gegen das Urteil zog der Angeklagte vor den BGH. Dieser setzte das Verfahren aus und fragte den EuGH, ob gegen den Mann in Deutschland überhaupt noch eine Strafe vollstreckt werden kann. Da die Vergewaltigung vor den Taten in Frankreich begangen worden war, hätte sie nämlich Teil einer Gesamtstrafe sein können.

Würden die ausländischen Strafen aber einbezogen, wäre die deutsche Höchststrafe bei einer Verurteilung überschritten. Bis der EuGH die Frage beantwortet hat, ist das Verfahren ausgesetzt. Über den Einzelfall entscheidet dann der BGH, ist dabei aber an die Rechtsauslegung der europäischen Richterinnen und Richter gebunden.

(M.Travkina--DTZ)

Empfohlen

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Drei Jahre Haft für Hebamme aus Niedersachsen nach tödlich verlaufener Hausgeburt

Mehr als 16 Jahre nach dem Tod eines ungeborenen Babys bei einer Hausgeburt ist eine Hebamme in Niedersachsen wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das entschied das Landgericht Verden nach Angaben einer Sprecherin am Montag. Es war der dritte Prozess gegen die Frau, nachdem diese zuvor zwei Mal erfolgreich am Bundesgerichtshof Revision gegen Verurteilungen in dem Fall eingelegt hatte.

19 Jahre alter Vermisstenfall in Bayern geklärt: 39-Jährige wurde getötet

Die Polizei in Bayern hat nach fast 20 Jahren den Cold Case der vermissten Kerstin Lee Langley aufgeklärt. Zwei Männer und eine Frau sollen die damals 39-Jährige im Jahr 2007 gemeinschaftlich getötet haben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag in Regensburg mit. Einer der Männer wurde festgenommen, der zweite ist mittlerweile verstorben. Der Haftbefehl gegen die 56 Jahre alte Frau sei außer Vollzug gesetzt worden.

Nach tödlicher Messerattacke in Seniorenheim: Verletzte Frauen außer Lebensgefahr

Nach einer tödlichen Messerattacke in einem Seniorenheim in Nordrhein-Westfalen sind die beiden verletzten Bewohnerinnen außer Lebensgefahr. Die zunächst lebensgefährlich verletzte 83-Jährige und eine 81-Jährige, die schwere Verletzungen erlitten hatte, wurden am Wochenende operiert, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag in Coesfeld und Münster mitteilten. Ein 72-Jähriger soll am Freitag eine 86-jährige Mitbewohnerin getötet und die beiden anderen Frauen schwer verletzt haben.

Textgröße ändern: