Deutsche Tageszeitung - Prozess um Mord wegen Sorgerechtsstreits in Berlin begonnen

Prozess um Mord wegen Sorgerechtsstreits in Berlin begonnen


Prozess um Mord wegen Sorgerechtsstreits in Berlin begonnen
Prozess um Mord wegen Sorgerechtsstreits in Berlin begonnen / Foto: © AFP/Archiv

Vor dem Berliner Landgericht hat am Freitag der Prozess um einen Mord an einem 39-jährigen Vater wegen eines Sorgerechtsstreits begonnen. Der 32-jährige Hauptangeklagte Mhamed H. soll seinen Schwager in dessen Wohnung erschossen haben. Ihm werden Mord aus Heimtücke, Habgier und niedrigen Beweggründen sowie Raub mit Todesfolge vorgeworfen.

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H. soll den mitangeklagten 39-jährigen Ahmad Ho. mithilfe von Geld oder Drogen für seinen Plan gewonnen haben, den Lebensgefährten von H.s verstorbener Schwester zu überfallen. Am Tattag, dem 23. November 2021, soll H. zudem bereits vorgehabt haben, den Mann in seiner Wohnung im Berliner Stadtteil Wedding zu erschießen.

H. habe damit verhindern wollen, dass der später Getötete das Sorgerecht für seine zwei minderjährigen Söhne bekomme, die er mit der Schwester von H. hatte. Nachdem diese im Februar 2021 an einer Erkrankung gestorben war, entwickelte sich ein Streit um das Sorgerecht für die Kinder zwischen deren Vater und der Familie des Hauptangeklagten.

Am Ende sollten die Kinder jedoch dem Vater zugesprochen werden. Ein weiterer Termin vor dem Bonner Familiengericht war für den 10. Dezember 2021 anberaumt. Das habe H. nicht hinnehmen wollen. Zudem habe er den Tod seiner Schwester rächen wollen.

Laut Anklage schoss er deshalb mehrmals mit einem Revolver auf seinen Schwager, der laut Anklage sofort starb. Ho. soll währenddessen die Wohnung nach Unterlagen zu dem Sorgerechtsstreit - unter anderem den Geburtsurkunden der Kinder - sowie nach Bargeld durchsucht haben. Ho. ist deshalb wegen Raubes mit Todesfolge angeklagt.

Die 24-jährige Zena Al H. soll H. und ihren Geliebten Ho. von Bonn, wo alle drei wohnten, mit einem Mietauto zu der Berliner Wohnung und wieder zurück in die ehemalige Bundeshauptstadt gefahren haben. Laut Anklage fuhr sie die beiden zudem zum Kauf der Waffe. Sie ist deshalb wegen Beihilfe zum Raub mit Todesfolge angeklagt.

Alle drei Angeklagten wollten sich am Freitag nicht zu den Vorwürfen äußern. H. und Al H. wollen dies ihren Verteidigern zufolge jedoch zu einem späteren Zeitpunkt tun. Die beiden Söhne des Getöteten sowie zwei seiner Brüder treten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Insgesamt wurden Verhandlungstermine bis Anfang Dezember angesetzt.

(I.Beryonev--DTZ)

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