Deutsche Tageszeitung - Habeck will Gesetzentwurf zur Verschärfung des Kartellrechts in Kürze vorlegen

Habeck will Gesetzentwurf zur Verschärfung des Kartellrechts in Kürze vorlegen


Habeck will Gesetzentwurf zur Verschärfung des Kartellrechts in Kürze vorlegen
Habeck will Gesetzentwurf zur Verschärfung des Kartellrechts in Kürze vorlegen / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundeswirtschaftsministerium will zeitnah den angekündigten Gesetzentwurf zur Verschärfung des Kartellrechts vorlegen. Das Ministerium arbeite an einer umfassenden Novelle und werde "in Kürze" die Ressortabstimmung mit einem konkreten Gesetzentwurf einleiten, sagte eine Sprecherin der "Bild am Sonntag". Wo die Marktstruktur dem Wettbewerb entgegenstehe, "etwa weil es nur wenige Anbieter im Markt gibt und regelmäßig parallele Preisentwicklungen zulasten der Verbraucher zu beobachten sind", sollen die Eingriffsinstrumente des Kartellrechts gestärkt werden.

Textgröße ändern:

Der Koalitionspartner SPD erhöhte derweil den Druck auf Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Bundestags-Fraktionsvize Matthias Miersch forderte "ein Kartellrecht mit Klauen und Zähnen", wie Habeck es im Sommer angekündigt habe. Die Reform müsse jetzt kommen, sagte Miersch der Zeitung. Gerade im Bereich Öl gebe es völlig ungerechtfertigte Spekulationsgewinne großer Ölkonzerne. "In einer solchen Krise darf es keine unangemessenen Profite auf Kosten der Bürger geben", so Miersch.

Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, sagte der Zeitung: "Absprachen, also geheime Vereinbarungen über die Preissetzung, sind aber aller Voraussicht nach auch nicht das Problem." Die Unternehmen könnten einander beobachten und die Preise der Konkurrenz abschauen und nachmachen. Da brauche es wahrscheinlich keine Absprachen.

"Wir können aber nur gesetzlich verbotenes Verhalten sanktionieren", sagte Mundt. Aktuell würden Raffinerien und Großhandel untersucht. "Denn hier werden große Gewinne erwirtschaftet und nicht erst an der Tankstelle."

Dass die Benzinpreise in Deutschland oft höher als im europäischen Ausland liegen, ist nach Einschätzung von ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand nicht nur eine Frage der unterschiedlichen Besteuerung. "Das liegt nicht nur an unterschiedlichen Steuern", sagte Hillebrand. "EU-Zahlen belegen stattdessen, dass auch der Preis ohne den Steueranteil in Deutschland teilweise deutlich höher ist." Das angekündigte Sektorgutachten des Bundeskartellamtes müsse hier Klarheit schaffen, forderte er.

(G.Khurtin--DTZ)

Empfohlen

Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese sollten unter anderem in einigen Vierteln von Paris von Montagabend 23.00 Uhr bis Dienstagmorgen 6.00 Uhr gelten, wie die Polizeipräfektur der Hauptstadt ankündigte. Bereits ab 20.00 Uhr gelte in den Brennpunkten der Ausschreitungen vom Wochenende ein Demonstrationsverbot.

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Drei Jahre Haft für Hebamme aus Niedersachsen nach tödlich verlaufener Hausgeburt

Mehr als 16 Jahre nach dem Tod eines ungeborenen Babys bei einer Hausgeburt ist eine Hebamme in Niedersachsen wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das entschied das Landgericht Verden nach Angaben einer Sprecherin am Montag. Es war der dritte Prozess gegen die Frau, nachdem diese zuvor zwei Mal erfolgreich am Bundesgerichtshof Revision gegen Verurteilungen in dem Fall eingelegt hatte.

Textgröße ändern: