Deutsche Tageszeitung - Anklage gegen mutmaßliche IS-Unterstützerin in Frankfurt am Main erhoben

Anklage gegen mutmaßliche IS-Unterstützerin in Frankfurt am Main erhoben


Anklage gegen mutmaßliche IS-Unterstützerin in Frankfurt am Main erhoben
Anklage gegen mutmaßliche IS-Unterstützerin in Frankfurt am Main erhoben / Foto: © AFP/Archiv

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat Anklage gegen eine 29-Jährige erhoben, die Mitglied in zwei radikalislamischen Organisationen gewesen sein soll. Ihre kleine Tochter soll in Syrien bei Kämpfen erheblich verletzt worden sein, wie die Staatsanwaltschaft am Montag erklärte. Sie wirft der Deutsch-Marokkanerin die Mitgliedschaft in zwei terroristischen Vereinigungen im Ausland und die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht vor.

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Die aus dem Taunus stammende Frau soll 2013 zusammen mit ihrem Mann nach Syrien gereist sein und sich dort der Al-Nusra-Front angeschlossen haben. In Syrien soll sie eine Tochter geboren haben. Sie habe sich um Kind und Haushalt gekümmert und es so dem Mann ermöglicht, Kämpfer für die Islamistengruppe zu werden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Später sei das Ehepaar in das Gebiet der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) gereist.

Beide hätte sich dem IS angeschlossen. Die Angeschuldigte soll ihrem Mann zu seinen jeweiligen Einsatzorten als Kämpfer gefolgt sein. Der IS habe beiden einen monatlichen Geldbetrag gezahlt. Der Frau sei bewusst gewesen, dass sie ihre Tochter in dem Bürgerkriegsland in große Gefahr bringen würde, hieß es.

Das Mädchen sei dort auch verletzt worden. Die Erziehung im Sinn der IS-Ideologie, das Aufwachsen unter der "menschenverachtenden Willkürherrschaft" des IS und der fehlende Schulbesuch sollen ebenfalls gefährlich für ihre Entwicklung gewesen sein.

Die Frau wurde 2019 von kurdischen Einheiten festgenommen und saß bis März 2022 in einem Gefangenenlager. Bei ihrer Rückkehr nach Deutschland wurde sie noch am Frankfurter Flughafen festgenommen.

Der Generalbundesanwalt übergab die Ermittlungen im April an die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft. Über die Anklage und die Eröffnung eines Hauptverfahrens muss nun das Oberlandesgericht in Frankfurt entscheiden.

(O.Zhukova--DTZ)

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