Deutsche Tageszeitung - Aussage von Mitangeklagtem in Prozess um Polizistenmorde von Kusel verschoben

Aussage von Mitangeklagtem in Prozess um Polizistenmorde von Kusel verschoben


Aussage von Mitangeklagtem in Prozess um Polizistenmorde von Kusel verschoben
Aussage von Mitangeklagtem in Prozess um Polizistenmorde von Kusel verschoben / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizisten bei Kusel in Rheinland-Pfalz vor dem Landgericht Kaiserslautern ist die für Montag erwartete Aussage des Mitangeklagten kurzfristig verschoben worden. Der psychiatrische Gutachter sei an Corona erkrankt, sagte der Vorsitzende Richter Raphael Mall in der Verhandlung. Der Mitangeklagte Florian V. antwortete daraufhin lediglich auf Fragen Malls zu seinem Leben und Werdegang.

Textgröße ändern:

Der 33-Jährige ist wegen gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Jagdwilderei in der Tatnacht sowie versuchter Strafvereitelung angeklagt. Als Hauptangeklagter gilt der 39-jährige Andreas S., der die Polizistin und den Polizisten am 31. Januar bei einer Verkehrskontrolle erschossen haben soll, um eine Jagdwilderei zu verdecken.

S. werden zwei vollendete Morde sowie versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll die Polizisten aus Habgier getötet haben. Ursprünglich wurde V. ebenfalls des Mordes verdächtigt. Der Verdacht erhärtete sich aber nicht, weshalb der Mordvorwurf gegen ihn fallen gelassen wurde. S. stellte die Situation zum Prozessauftakt im Juni als Notwehr dar und erhob schwere Vorwürfe gegen V., der zunächst bei der Polizei umfangreich ausgesagt hatte, danach aber schwieg.

Mall appellierte angesichts der Corona-Erkrankung des Sachverständigen an den Gesetzgeber, die sogenannte Hemmungsvorschrift wieder einzuführen. Diese habe im Zuge der ersten Pandemiewellen zahlreiche Prozesse vor dem Platzen bewahrt, weil Fristen dadurch verschoben werden konnten. Das Verfahren um die Polizistenmorde laufe allerdings derzeit noch nicht Gefahr, wegen einer verpassten Frist zu platzen.

Beim nächsten Verhandlungstag am kommenden Freitag sollen Sachverständige der Landeskriminalämter Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vernommen werden. Dafür werde der psychiatrische Sachverständige nicht benötigt. Die Aussage V.s wird nun für den 28. September erwartet - vorausgesetzt, der Sachverständige kann dann wieder am Prozess teilnehmen.

(L.Barsayjeva--DTZ)

Empfohlen

Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese sollten unter anderem in einigen Vierteln von Paris von Montagabend 23.00 Uhr bis Dienstagmorgen 6.00 Uhr gelten, wie die Polizeipräfektur der Hauptstadt ankündigte. Bereits ab 20.00 Uhr gelte in den Brennpunkten der Ausschreitungen vom Wochenende ein Demonstrationsverbot.

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Drei Jahre Haft für Hebamme aus Niedersachsen nach tödlich verlaufener Hausgeburt

Mehr als 16 Jahre nach dem Tod eines ungeborenen Babys bei einer Hausgeburt ist eine Hebamme in Niedersachsen wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das entschied das Landgericht Verden nach Angaben einer Sprecherin am Montag. Es war der dritte Prozess gegen die Frau, nachdem diese zuvor zwei Mal erfolgreich am Bundesgerichtshof Revision gegen Verurteilungen in dem Fall eingelegt hatte.

Textgröße ändern: