Deutsche Tageszeitung - Bewährungsstrafe für Lastwagenfahrer nach Trunkenheitsfahrt durch Fürth

Bewährungsstrafe für Lastwagenfahrer nach Trunkenheitsfahrt durch Fürth


Bewährungsstrafe für Lastwagenfahrer nach Trunkenheitsfahrt durch Fürth
Bewährungsstrafe für Lastwagenfahrer nach Trunkenheitsfahrt durch Fürth / Foto: © AFP/Archiv

Sieben Monate nach seiner Horrorfahrt durch Fürth im Vollrausch ist ein Lastwagenfahrer wieder auf freiem Fuß. Das Amtsgericht Fürth verurteilte den Mann am Montag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und ordnete gleichzeitig die Aufhebung des seit Februar bestehenden Haftbefehls an, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage sagte.

Textgröße ändern:

Zugunsten des zur Tatzeit 50-Jährigen sprach demnach seine von einem Gutachter bestätigte verminderte Schuldfähigkeit wegen der starken Alkoholisierung mit mehr als zwei Promille. Außerdem habe der Mann sich "sehr, sehr reuig" gezeigt, sagte der Gerichtssprecher. Am letzten Verhandlungstag entschuldigte er sich demnach nochmals bei allen fünf Menschen, die bei seiner Fahrt Verletzungen erlitten hatten.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von drei Jahren ohne Bewährung gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten. Der Lastwagenfahrer war wegen fahrlässiger und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, verschiedener Körperverletzungsdelikte, Brandstiftung und Unfallflucht angeklagt.

Der Fahrer war am 8. Februar trotz eines Alkoholwerts von gut zwei Promille in Fürth mit dem mit 26 Tonnen Stahlmaschinenteilen beladenen Lastwagen zu einer Lieferung nach Köln gestartet. In der Folge verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und rammte eine Reihe geparkter Autos, wodurch diese in Brand gerieten. Das Feuer schlug unter anderem auf ein Mehrfamilienhaus über. Insgesamt wurden bei der Fahrt 31 Autos und neun Häuser beschädigt, der Gesamtschaden erreichte über 800.000 Euro.

(P.Tomczyk--DTZ)

Empfohlen

Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese sollten unter anderem in einigen Vierteln von Paris von Montagabend 23.00 Uhr bis Dienstagmorgen 6.00 Uhr gelten, wie die Polizeipräfektur der Hauptstadt ankündigte. Bereits ab 20.00 Uhr gelte in den Brennpunkten der Ausschreitungen vom Wochenende ein Demonstrationsverbot.

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Drei Jahre Haft für Hebamme aus Niedersachsen nach tödlich verlaufener Hausgeburt

Mehr als 16 Jahre nach dem Tod eines ungeborenen Babys bei einer Hausgeburt ist eine Hebamme in Niedersachsen wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das entschied das Landgericht Verden nach Angaben einer Sprecherin am Montag. Es war der dritte Prozess gegen die Frau, nachdem diese zuvor zwei Mal erfolgreich am Bundesgerichtshof Revision gegen Verurteilungen in dem Fall eingelegt hatte.

Textgröße ändern: