Deutsche Tageszeitung - Menschenrechtsaktivisten: Mehr als 30 Tote bei Protesten im Iran

Menschenrechtsaktivisten: Mehr als 30 Tote bei Protesten im Iran


Menschenrechtsaktivisten: Mehr als 30 Tote bei Protesten im Iran
Menschenrechtsaktivisten: Mehr als 30 Tote bei Protesten im Iran / Foto: © AFP

Bei den größten Protesten im Iran seit fast drei Jahren sind nach offiziellen Angaben 17 Menschen getötet worden. Die Organisation Iran Human Rights (IHR) mit Sitz in Oslo sprach am Donnerstag sogar von mindestens 31 toten Zivilisten durch das Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen die Proteste seit dem Tod einer von der Sittenpolizei festgenommenen Frau. Die Behörden schränkten den Zugang zum Internet weiter ein und blockierten die Onlinenetzwerke Whatsapp und Instagram.

Textgröße ändern:

Das iranische Staatsfernsehen berichtete, seit Ausbruch der Proteste am Freitag vergangener Woche seien 17 Menschen gestorben. Demnach waren unter den Toten auch vier Mitglieder der Sicherheitskräfte.

Der Tod der 22-jährigen Mahsa Amini hatte eine landesweite Welle der Empörung und Proteste ausgelöst. Die junge Frau war vor einer Woche in der Hauptstadt Teheran von der Sittenpolizei festgenommen worden, weil sie das islamische Kopftuch offenbar nicht den strikten Vorschriften entsprechend trug.

Amini brach unter ungeklärten Umständen auf der Polizeiwache zusammen und wurde drei Tage später im Krankenhaus für tot erklärt. Laut Polizei hatte sie einen Herzanfall. Menschenrechtsaktivisten zufolge erlitt Amini einen tödlichen Schlag auf den Kopf.

Seitdem gab es laut iranischen Staatsmedien in etwa 15 iranischen Städten Proteste, Menschenrechtsaktivisten sprechen von mehr als 30 Städten. Auf Videos in den Onlinenetzwerken ist zu sehen, wie Demonstrantinnen ihre Kopftücher abnehmen und verbrennen oder ihr Haar vor einer jubelnden Menschenmenge abschneiden. In Isfahan zerrissen Protestierende ein Transparent mit einem Bild des geistlichen Oberhaupts des Iran, Ayatollah Ali Chamenei.

Mit Instagram und Whatsapp wurde nun der Zugang zu den beiden meistbenutzten Apps im Iran blockiert. In den vergangenen Jahren hatten die iranischen Behörden bereits viele andere Plattformen wie Facebook, Telegram, Tiktok, Twitter und Youtube gesperrt. Auch sind die Internetverbindungen seit Beginn der Proteste deutlich verlangsamt.

IHR-Direktor Mahmud Amiri Moghaddam sagte der Nachrichtenagentur AFP, die Proteste könnten "vielleicht der Anfang einer großen Veränderung" im Iran sein. "Wir verfolgen die Situation der Menschenrechte und die Demonstrationen im Iran seit 15 Jahren, und ich habe die Menschen noch nie so wütend gesehen", sagte der Menschenrechtsaktivist.

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) kündigte am Donnerstag am Rande der UN-Generaldebatte in New York an, das gewaltsame Vorgehen gegen die Demonstranten vor den UN-Menschenrechtsrat zu bringen. Der "brutale Angriff auf die mutigen Frauen im Iran" sei "auch ein Angriff auf die Menschheit", sagte Baerbock.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International forderte die in New York anwesenden Staats- und Regierungschefs auf, "einen unabhängigen internationalen Untersuchungs- und Rechenschaftsmechanismus zu unterstützen, um die weit verbreitete Straflosigkeit im Iran zu adressieren".

US-Präsident Joe Biden hatte am Mittwoch in einer Rede vor der UN-Vollversammlung in New York gesagt: "Heute stehen wir hinter den tapferen Bürgern und den tapferen Frauen des Iran, die in diesem Augenblick demonstrieren, um ihre Grundrechte zu sichern." Am Donnerstag verhängten die USA Sanktionen gegen mehrere Verantwortliche der iranischen Sittenpolizei.

Unterdessen berichtete die Star-Journalistin Christiane Amanpour im Kurzbotschaftendienst Twitter, ein Berater von Irans Präsident Ebrahim Raisi habe sie am Mittwoch in New York aufgefordert, für ein Interview mit Raisi Kopftuch zu tragen. Sie habe dies abgelehnt und darauf verwiesen, dass noch kein iranischer Staatschef dies bei einem Interview außerhalb des Iran verlangt habe. Daraufhin sei das Interview abgesagt worden.

(P.Hansen--DTZ)

Empfohlen

Papst Leo XIV. spricht nach Telefonat mit Putin auch mit Selenskyj

Wenige Tage nach seinem Telefonat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin hat Papst Leo XIV. am Montag auch mit dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj gesprochen. "Der Heilige Vater erinnerte an die ernste Lage in der Stadt Oleschky in der Region Cherson und bezog sich auf seine Bitte um eine humanitäre Waffenruhe, die er dem Präsidenten der Russischen Föderation unterbreitet hatte", teilte der Vatikan mit.

Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese sollten unter anderem in einigen Vierteln von Paris von Montagabend 23.00 Uhr bis Dienstagmorgen 6.00 Uhr gelten, wie die Polizeipräfektur der Hauptstadt ankündigte. Bereits ab 20.00 Uhr gelte in den Brennpunkten der Ausschreitungen vom Wochenende ein Demonstrationsverbot.

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Textgröße ändern: