Deutsche Tageszeitung - Anklage gegen Stuttgarter Hotelier wegen brutaler Ermordung von vermögendem Gast

Anklage gegen Stuttgarter Hotelier wegen brutaler Ermordung von vermögendem Gast


Anklage gegen Stuttgarter Hotelier wegen brutaler Ermordung von vermögendem Gast
Anklage gegen Stuttgarter Hotelier wegen brutaler Ermordung von vermögendem Gast / Foto: © AFP/Archiv

Wegen eines brutalen mutmaßlichen Mordes aus finanziellen Motiven hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Hotelbetreiber angeklagt. Wie die Behörde am Freitag in der baden-württembergischen Landeshauptstadt mitteilte, soll der 47-Jährige einem vermögenden Gast mehr als hunderttausend Euro aus einem Safe gestohlen und den 59-Jährigen aus Habgier getötet haben, nachdem dieser das Verschwinden des Gelds bemerkte.

Textgröße ändern:

Laut Anklage hatte sich das Opfer für einen längeren Zeitraum in dem Hotel des Angeklagten in Stuttgart eingemietet und die hohe Bargeldsumme in dessen Safe verwahren lassen. Der Beschuldigte unterschlug das Geld demnach allerdings zu einem nicht genauer geklärten Zeitpunkt. Als ihn sein Gast zur Rede stellte, schlug er ihm in einem Abstellraum der hoteleigenen Tiefgarage mit einer fünf Kilogramm schweren Kugelhantel auf Kopf und Körper. Außerdem würgte er ihn.

Anschließend versteckte der Beschuldigte die Leiche laut Anklage zusammen mit einem Gehilfen in einem Waldstück bei Esslingen. Dort wurde sie am Folgetag entdeckt, was Ermittlungen der Polizei in Gang setzte. Der Verdächtige wurde dreieinhalb Wochen später festgenommen und kam in Haft. Nach damaligen Angaben hatte das Opfer zurückgezogen und ohne soziale Kontakte dauerhaft in dem Hotel gelebt.

Die Anklage erfolgte am Stuttgarter Landgericht wegen eines Mordes aus Habgier und zur Verdeckung der vorangegangenen Unterschlagung. Die zuständige Kammer muss die Anklage nun prüfen und über die Eröffnung der Verhandlung entscheiden.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Papst Leo XIV. spricht nach Telefonat mit Putin auch mit Selenskyj

Wenige Tage nach seinem Telefonat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin hat Papst Leo XIV. am Montag auch mit dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj gesprochen. "Der Heilige Vater erinnerte an die ernste Lage in der Stadt Oleschky in der Region Cherson und bezog sich auf seine Bitte um eine humanitäre Waffenruhe, die er dem Präsidenten der Russischen Föderation unterbreitet hatte", teilte der Vatikan mit.

Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese sollten unter anderem in einigen Vierteln von Paris von Montagabend 23.00 Uhr bis Dienstagmorgen 6.00 Uhr gelten, wie die Polizeipräfektur der Hauptstadt ankündigte. Bereits ab 20.00 Uhr gelte in den Brennpunkten der Ausschreitungen vom Wochenende ein Demonstrationsverbot.

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Textgröße ändern: