Deutsche Tageszeitung - BGH verhandelt über Aufladesperre einer vermieteten Batterie im E-Auto

BGH verhandelt über Aufladesperre einer vermieteten Batterie im E-Auto


BGH verhandelt über Aufladesperre einer vermieteten Batterie im E-Auto
BGH verhandelt über Aufladesperre einer vermieteten Batterie im E-Auto / Foto: © AFP/Archiv

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Mittwoch (14.30 Uhr) in Karlsruhe über das Recht eines Vermieters von Autobatterien, diese von außen abzuschalten. Geklagt hat die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die französische RCI-Bank, eine Renault-Tochter. Deren Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) erlauben es, nach einer außerordentlichen Kündigung die Batterie so zu sperren, dass sie nicht mehr aufgeladen werden kann. (Az. XII ZR 89/21)

Textgröße ändern:

Die Verbraucherzentrale sieht das als unangemessene Benachteiligung von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Sie will, dass die Klausel für unwirksam erklärt wird. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf bekam sie recht, die Bank zog daraufhin vor den BGH. Sie dürfe nach einer Kündigung die Leistung einzustellen, argumentiert sie. Würde die Batterie unberechtigt ständig weiter aufgeladen, werde ihre Ladekapazität verringert. Der BGH will über den Fall voraussichtlich noch nicht am Mittwoch, sondern erst am 26. Oktober entscheiden.

(B.Izyumov--DTZ)

Empfohlen

Papst Leo XIV. spricht nach Telefonat mit Putin auch mit Selenskyj

Wenige Tage nach seinem Telefonat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin hat Papst Leo XIV. am Montag auch mit dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj gesprochen. "Der Heilige Vater erinnerte an die ernste Lage in der Stadt Oleschky in der Region Cherson und bezog sich auf seine Bitte um eine humanitäre Waffenruhe, die er dem Präsidenten der Russischen Föderation unterbreitet hatte", teilte der Vatikan mit.

Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese sollten unter anderem in einigen Vierteln von Paris von Montagabend 23.00 Uhr bis Dienstagmorgen 6.00 Uhr gelten, wie die Polizeipräfektur der Hauptstadt ankündigte. Bereits ab 20.00 Uhr gelte in den Brennpunkten der Ausschreitungen vom Wochenende ein Demonstrationsverbot.

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Textgröße ändern: