Deutsche Tageszeitung - Urteil: Solaranlage auf Hausdach darf Nachbarn nicht unzumutbar blenden

Urteil: Solaranlage auf Hausdach darf Nachbarn nicht unzumutbar blenden


Urteil: Solaranlage auf Hausdach darf Nachbarn nicht unzumutbar blenden
Urteil: Solaranlage auf Hausdach darf Nachbarn nicht unzumutbar blenden / Foto: © AFP/Archiv

Eine Solaranlage auf einem Hausdach darf die Nachbarn nicht unzumutbar blenden. Derartige Hinderungen an einer beschwerdefreien Nutzung des Hauses müssen nicht hingenommen werden, teilte das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal am Donnerstag mit. Es verurteilte ein Ehepaar dazu, seine Fotovoltaikanlage so auszurichten, dass sie die Nachbarn nicht mehr wesentlich blenden kann. (Az. 9 O 67/21)

Textgröße ändern:

Die klagenden Nachbarn hatten sich über Blendungen unter anderem im Garten, auf der Terrasse und im Wohnzimmer beschwert. Ein Gutachten gab ihnen Recht. Dieser Einschätzung folgten auch die Richter. Demnach kommt es in den Sommermonaten zwischen 17.00 und 18.00 Uhr zu einer direkten Sonnenlichtreflexion zum benachbarten Haus. Die Spiegelung sei fast so hell wie der Blick in die Sonne selbst. Eine Blendung führe zu zeitweisen Einschränkungen der Sehfähigkeit.

Den Nachbarn ist es laut Gericht nicht zuzumuten, die Terrasse in diesem Zeitraum nicht nutzen zu können und die Innenräume durch Rollläden verdunkeln zu müssen. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass es für Solaranlagen auch Spezialmodule gebe, deren Oberflächen das Licht weniger stark reflektierten.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Papst Leo XIV. spricht nach Telefonat mit Putin auch mit Selenskyj

Wenige Tage nach seinem Telefonat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin hat Papst Leo XIV. am Montag auch mit dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj gesprochen. "Der Heilige Vater erinnerte an die ernste Lage in der Stadt Oleschky in der Region Cherson und bezog sich auf seine Bitte um eine humanitäre Waffenruhe, die er dem Präsidenten der Russischen Föderation unterbreitet hatte", teilte der Vatikan mit.

Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese sollten unter anderem in einigen Vierteln von Paris von Montagabend 23.00 Uhr bis Dienstagmorgen 6.00 Uhr gelten, wie die Polizeipräfektur der Hauptstadt ankündigte. Bereits ab 20.00 Uhr gelte in den Brennpunkten der Ausschreitungen vom Wochenende ein Demonstrationsverbot.

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Textgröße ändern: