Deutsche Tageszeitung - Starkoch Schuhbeck in Steuerprozess schwer belastet

Starkoch Schuhbeck in Steuerprozess schwer belastet


Starkoch Schuhbeck in Steuerprozess schwer belastet
Starkoch Schuhbeck in Steuerprozess schwer belastet / Foto: © AFP/Archiv

Dem Starkoch Alfons Schuhbeck droht eine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung: Zum Auftakt des Verfahrens gegen den 73-Jährigen vor dem Landgericht München I warf die Staatsanwaltschaft ihm am Mittwoch Steuerhinterziehung von mehr als 2,3 Millionen Euro vor. Ein Mitangeklagter belastete Schuhbeck außerdem schwer. Hingegen sprachen dessen Verteidiger davon, dieser könne "Opfer von Manipulationen" geworden sei.

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Der Anklage zufolge soll Schuhbeck in seinen zwei Münchner Restaurants "Orlando" und "Südtiroler Stuben" über Jahre Umsätze storniert haben. Im Zeitraum 2009 bis 2016 sollen dadurch insgesamt mehr als 4,3 Millionen Euro nicht in den Büchern aufgetaucht sein, Schuhbeck soll dies Steuervorteile von 2,35 Millionen Euro gebracht haben.

Im Fall einer Verurteilung droht Schuhbeck damit eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung, weil nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs bei einer Steuerhinterziehung ab einer Million Euro eine Haftstrafe die Regel sein soll. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft ließ sich Schuhbeck für das "Orlando" von einem EDV-Mitarbeiter eine Software zur Manipulation der Kassen schreiben, in den "Südtiroler Stuben" sollen die Kassen ebenfalls manipuliert worden sein.

Der blass und schmallippig den Prozess verfolgende Koch äußerte sich weder zu seinem Werdegang noch zu den Vorwürfen. Seine Verteidiger räumten in einer Erklärung ein, dass es "Auffälligkeiten" in den Daten der Kassen gegeben habe.

Damit stehe aber nicht fest, dass Schuhbeck diese manipuliert habe. Dafür liege bis heute kein Beweis vor. Schuhbeck, der als Koch des FC Bayern München oft auf Auslandsreisen war, sei zu den fraglichen Zeiten der Manipulationen immer wieder nachweislich gar nicht in Deutschland gewesen.

Die Verteidiger sagten, es sei auch unklar, wo die Millionen in bar geblieben sein sollen, die Schuhbeck durch Manipulationen den Kassen entzogen haben soll. Womöglich stelle sich in dem Verfahren heraus, dass der Koch selbst Opfer und betrogen worden sei.

Allerdings belastete der mitangeklagte Jürgen W., ein früherer EDV-Mitarbeiter Schuhbecks, diesen schwer. Der wegen Beihilfe zu den Steuervergehen angeklagte W. gab zu, für Schuhbeck in dessen Auftrag für die Kassen des Orlando eine Manipulationssoftware geschrieben zu haben.

"Obwohl mir klar war, dass Schuhbeck Umsätze löschen und Bargeldentnahmen verschleiern wollte, kam ich seiner Aufforderung nach", schilderte W. seine Reaktion auf den Auftrag. Er habe sich wegen gescheiterter kostspieliger Softwareprojekte in der Schuld des Kochs gesehen.

Wie die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner sagte, kann der umfänglich geständige W. nach einer vor Prozessbeginn getroffenen Verständigung auf eine Bewährungsstrafe hoffen. Der Versuch einer Verständigung für Schuhbeck scheiterte demnach in den Gesprächen allerdings.

Die Richterin sagte, ihrer Auffassung nach bestehe im Fall des "Orlando" ein "sehr dringender Tatverdacht" der Manipulationen durch Schuhbeck und im Fall der "Südtiroler Stuben" zumindest ein hinreichender Tatverdacht. Im Fall der "Südtiroler Stuben" sei ebenfalls klar, dass die Kassen manipuliert wurden. Es sei nur die Frage, durch wen. Einen anderen Verdächtigen als Schuhbeck gibt es hier bislang nicht.

Die Richterin äußerte außerdem den Verdacht, dass Schuhbeck die stornierten Umsätze den Kassen entnommen und das Geld etwa in der Karibik angelegt haben könnte. Es gebe "vereinzelt Hinweise", dass Schuhbeck Kontakte in die Karibik zum Staat Sankt Vincent und die Grenadinen sowie in Malta unterhalte und irgendwo dort Geldgeschäfte gemacht haben könnte.

Der Prozess wird in der kommenden Woche fortgesetzt. Die Richterin appellierte an den Angeklagten, eine Aussage in Erwägung zu ziehen. Nach den bisherigen Plänen sind 18 Verhandlungstage bis kurz vor Weihnachten angesetzt.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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