Deutsche Tageszeitung - Landgericht wehrt sich gegen Vorwürfe nach Haftentlassung von mutmaßlichem Mörder

Landgericht wehrt sich gegen Vorwürfe nach Haftentlassung von mutmaßlichem Mörder


Landgericht wehrt sich gegen Vorwürfe nach Haftentlassung von mutmaßlichem Mörder
Landgericht wehrt sich gegen Vorwürfe nach Haftentlassung von mutmaßlichem Mörder / Foto: © AFP/Archiv

Nach der Haftentlassung des mutmaßlichen Mörders einer 17-Jährigen aus Ludwigshafen wehrt sich das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal gegen Vorwürfe, das Verfahren in die Länge gezogen zu haben. Die Kammer sei bemüht gewesen, möglichst vielen Beteiligten die Teilnahme an den Hauptverhandlungstagen zu ermöglichen, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

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Alle 57 Termine seien mit allen Beteiligten im Vorfeld einvernehmlich abgesprochen gewesen. An dem Prozess seien viele Menschen beteiligt gewesen, darunter vier Berufsrichter und vier Schöffen inklusive aller Vertreter. Die Abstimmung sei kompliziert gewesen, weil die ehrenamtlichen Schöffen in aller Regel noch berufstätig seien. Dadurch falle es zunehmend schwer, sich eine große Zahl und Dichte an Terminen freizuhalten. Auch Sachverständige seien häufig stark ausgelastet.

Dazu seien noch mehrere Prozessbeteiligte oder Zeugen an Corona erkrankt. Das habe dazu geführt, dass fest eingeplante Termine kurzfristig ausfielen. Teilweise habe dies das Verfahren über Wochen lahmgelegt.

Insgesamt habe es keine Personalengpässe oder außergewöhnlichen Belastungen der Kammer oder des Gerichts gegeben, die zu der Verzögerung geführt hätten. Für das laufende Geschäftsjahr 2022 sei die Kammer entsprechend der zu erwartenden Verfahren ausreichend ausgestattet gewesen. Mit mehr Richtern innerhalb der Kammer hätten die Probleme bei der Terminfindung nicht aufgefangen werden können.

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hatte den heute 19-Jährigen in der vergangenen Woche wegen des langen Verfahrens aus der Untersuchungshaft entlassen. Er war wegen Mordes, Vergewaltigung und Kindesmissbrauchs zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil sowohl Staatsanwaltschaft und der Angeklagte Revision einlegten. Schon seit März 2020 hatte der damals 17-Jährige in Untersuchungshaft gesessen. Im September darauf begann die Hauptverhandlung.

(U.Kabuchyn--DTZ)

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