Deutsche Tageszeitung - Landgericht Oldenburg spricht sieben ehemalige Högel-Vorgesetzte frei

Landgericht Oldenburg spricht sieben ehemalige Högel-Vorgesetzte frei


Landgericht Oldenburg spricht sieben ehemalige Högel-Vorgesetzte frei
Landgericht Oldenburg spricht sieben ehemalige Högel-Vorgesetzte frei / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Mehrere frühere Vorgesetzte und Kollegen des wegen einer jahrelangen Mordserie an Intensivpatienten verurteilten früheren Krankenpflegers Niels Högel sind von Beihilfe- und Unterlassungsvorwürfen freigesprochen worden. Das Landgericht im niedersächsischen Oldenburg kam in seinem Urteil vom Donnerstag zu dem Schluss, dass den sieben angeklagten Männern und Frauen eine Mitverantwortung juristisch nicht nachzuweisen sei. Eine entscheidende Rolle spielte unter anderem die Frage, ob sie von dessen Verbrechen damals wussten oder nicht.

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Nach Erkenntnissen des Gerichts war dies nicht mit der nötigen Gewissheit feststellbar, teils aufgrund der rekonstruierbaren Umstände des Geschehens auch als unwahrscheinlich anzusehen. Demnach herrschte zwar Unbehagen und Misstrauen gegenüber Högel, aber kein ausreichend konkreter Verdacht. Dies wäre für eine Verurteilung wegen Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen oder Totschlag und versuchten Totschlag durch Unterlassen jedoch erforderlich.

Högel hatte auf Intensivstationen von zwei niedersächsischen Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst über Jahren hinweg schwer kranke Patienten mit Medikamenten vergiftet, um sie anschließend wiederzubeleben. Viele Opfer starben. Högel wurde in mehreren Prozessen wegen Tötungsverbrechen an 91 Patienten verurteilt und verbüßt eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes.

In dem Verfahren ging es lediglich um einige wenige Taten Högels in genau definierten Zeiträumen in den Jahren 2001 und 2005. Angeklagt waren sieben Beschäftigte und ehemalige Beschäftigte der beiden Kliniken, darunter unter anderem Oberärzte und Stationsleitungen aus dem Pflegebereich. Der Prozess begann im Februar. Ursprünglich waren acht Menschen angeklagt, das Verfahren gegen einen der Beschuldigten wurde allerdings abgetrennt.

(O.Zhukova--DTZ)

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